Stracke: Grundsatz der Tarifeinheit wiederherstellen
Berlin (ots)
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
"Der Grundsatz "Ein Betrieb - Ein Tarifvertrag" hat sich über Jahrzehnte bewährt. Er verhindert, dass einzelne Berufsgruppen ihre Schlüsselpositionen nutzen, um eigene Interessen vorrangig vor den Interessen der Gesamtbelegschaft durchzusetzen. Das gefährdet nicht nur den Betriebsfrieden, sondern belastet die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft. Aus diesem Grund wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit, der durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von Mitte 2010 in Frage gestellt worden ist, wiederherstellen. Diese Forderung war ausdrücklich bereits Gegenstand des gemeinsamen Regierungsprogramms von CDU und CSU. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts. Mit dem beschlossenen Tarifeinheitsgesetz wird die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert, indem Tarifkollisionen von verschiedenen Gewerkschaften für ein und dieselbe Arbeitnehmergruppe in einem Betrieb aufgelöst werden. Dazu wird möglichst wenig in das Gefüge der Sozialpartner eingegriffen und die Hauptverantwortung für eine verantwortungsvolle Tarifpolitik ihnen selbst belassen. Das Arbeitskampfrecht wird nicht eingeschränkt, wir greifen nicht in das Streikrecht ein. Die Tarifeinheit wird nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip geregelt. Es gilt der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft besitzt. Den Belangen der Minderheitsgewerkschaften wird durch Schaffung von Verfahrensregelungen Rechnung getragen. Gewerkschaftspluralität und Koalitionsfreiheit bleiben gewahrt. Mit diesem Konzept bleiben wir auf dem schmalen verfassungsrechtlichen Pfad. Die Verabschiedung des Gesetzes ist im Frühjahr 2015 geplant. Für die laufenden Tarifauseinandersetzungen hat das Konzept damit keine Auswirkungen."
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