CSU-Landesgruppe
Singhammer/Wöhrl/Zeitlmann: Integration kommt
vor Zuwanderung
Berlin (ots)
Zu dem geplanten rot-grünen Zuwanderungsgesetz erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Johannes Singhammer, die wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Dagmar Wöhrl, und der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Der Zuwanderungsgesetzentwurf von Schily genügt nicht den heutigen sicherheitspolitischen Erfordernissen. Er berücksichtigt nicht, dass es um eine Begrenzung der Zuwanderung und die Integration der hier rechtmäßig lebenden Ausländer gehen muss. Ziel muss es sein, durch eine Begrenzung der ungesteuerten Zuwanderung einen Spielraum für eine am Arbeitsmarkt orientierte, bedarfsgerechte Zuwanderungspolitik zu ermöglichen.
Zunächst jedenfalls müssen alle Zuwanderer auf mögliche terroristische Hintergründe überprüft werden. Deswegen muss vor der Einreise eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt werden, um die Einreise von Extremisten und Terroristen zu verhindern. Diese Regelanfrage muss auch in allen Bundesländern bei Einbürgerungen vorgenommen werden. Der Informationsfluss bei den beteiligten Behörden muss verbessert werden. Daten müssen erhoben, gespeichert und ausgetauscht werden können, um die Gefahr zu verringern, dass extremistische Gewalttäter ins Land kommen. Dafür sind jetzt sofort die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Rot-Grün muss sich endlich von seiner utopischen Vorstellung einer multikulturellen Gesellschaft in einem Einwanderungsland Deutschland verabschieden.
Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen besteht kein Bedarf an einer vermehrten Zuwanderung. Angesichts von ca. 3,8 Mio. Arbeitslosen in Deutschland und einer sog. stillen Reserve von weiteren 2,1 Mio. Personen dürfen vorübergehende Engpässe auf dem Arbeitskräftemarkt auch nicht mit kurzfristigen und planlosen branchenbezogenen Zuwanderungen beantwortet werden. Die Erfahrungen mit der Green Card für den IT-Bereich belegen dies. Nur 9.000 Personen sind gekommen. Davon wurden die ersten schon wieder entlassen.
Nach Ablauf der Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU-Beitrittsstaaten ist mit einer Zuwanderung von Arbeitskräften, gerade auch der Nicht-Qualifizierten, ohne Steuerungsmöglichkeiten über das nationale Arbeitsgenehmigungsrecht i.H.v. über 200.000 Personen jährlich zu rechnen.
Es muss versucht werden, den zukünftigen Arbeitskräftebedarf in Deutschland mit dem hiesigen und dem zu erwartenden Arbeitskräftepotential zu befriedigen. Mit einer mutigen Steuerreform, einer Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und Entbürokratisierung des Arbeits- und Wirtschaftslebens müssen Bedingungen geschaffen werden, die Arbeitsplätze erhalten und schaffen. Darüber hinaus sollten vermehrt Anstrengungen unternommen werden, damit das in Deutschland vorhandene Potential aktiviert und ausgeschöpft wird. Durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss versucht werden, Bedarfe in allen Bereichen abzudecken. Eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik muss Arbeit für alle ermöglichen. Mit dem Ausbau der Attraktivität des Standorts Deutschland muss einer Abwanderung von hochqualifizierten Fachkräften vorgebeugt werden.
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