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Singhammer/Wöhrl/Zeitlmann: Integration kommt vor Zuwanderung

Berlin (ots)

Zu dem geplanten rot-grünen Zuwanderungsgesetz
erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Johannes
Singhammer, die wirtschaftspolitische Sprecherin der
CSU-Landesgruppe, Dagmar Wöhrl, und der innenpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Der Zuwanderungsgesetzentwurf von Schily genügt nicht den heutigen
sicherheitspolitischen Erfordernissen. Er berücksichtigt nicht, dass
es um eine Begrenzung der Zuwanderung und die Integration der hier
rechtmäßig lebenden Ausländer gehen muss. Ziel muss es sein, durch
eine Begrenzung der ungesteuerten Zuwanderung einen Spielraum für
eine am Arbeitsmarkt orientierte, bedarfsgerechte Zuwanderungspolitik
zu ermöglichen.
Zunächst jedenfalls müssen alle Zuwanderer auf mögliche
terroristische Hintergründe überprüft werden. Deswegen muss vor der
Einreise eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt
werden, um die Einreise von Extremisten und Terroristen zu
verhindern. Diese Regelanfrage muss auch in allen Bundesländern bei
Einbürgerungen vorgenommen werden. Der Informationsfluss bei den
beteiligten Behörden muss verbessert werden. Daten müssen erhoben,
gespeichert und ausgetauscht werden können, um die Gefahr zu
verringern, dass extremistische Gewalttäter ins Land kommen. Dafür
sind jetzt sofort die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Rot-Grün
muss sich endlich von seiner utopischen Vorstellung einer
multikulturellen Gesellschaft in einem Einwanderungsland Deutschland
verabschieden.
Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen besteht kein Bedarf an einer
vermehrten Zuwanderung. Angesichts von ca. 3,8 Mio. Arbeitslosen in
Deutschland und einer sog. stillen Reserve von weiteren 2,1 Mio.
Personen dürfen vorübergehende Engpässe auf dem Arbeitskräftemarkt
auch nicht mit kurzfristigen und planlosen branchenbezogenen
Zuwanderungen beantwortet werden. Die Erfahrungen mit der Green Card
für den IT-Bereich belegen dies. Nur 9.000 Personen sind gekommen.
Davon wurden die ersten schon wieder entlassen.
Nach Ablauf der Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit
der EU-Beitrittsstaaten ist mit einer Zuwanderung von Arbeitskräften,
gerade auch der Nicht-Qualifizierten, ohne Steuerungsmöglichkeiten
über das nationale Arbeitsgenehmigungsrecht i.H.v. über 200.000
Personen jährlich zu rechnen.
Es muss versucht werden, den zukünftigen Arbeitskräftebedarf in
Deutschland mit dem hiesigen und dem zu erwartenden
Arbeitskräftepotential zu befriedigen. Mit einer mutigen
Steuerreform, einer Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und
Entbürokratisierung des Arbeits- und Wirtschaftslebens müssen
Bedingungen geschaffen werden, die Arbeitsplätze erhalten und
schaffen. Darüber hinaus sollten vermehrt Anstrengungen unternommen
werden, damit das in Deutschland vorhandene Potential aktiviert und
ausgeschöpft wird. Durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen in
der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie einer verbesserten
Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss versucht werden, Bedarfe in
allen Bereichen abzudecken. Eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik
muss Arbeit für alle ermöglichen. Mit dem Ausbau der Attraktivität
des Standorts Deutschland muss einer Abwanderung von
hochqualifizierten Fachkräften vorgebeugt werden.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

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