CSU-Landesgruppe
Zeitlmann: "So nicht, Frau Vorbehalts-Ministerin!"
Berlin (ots)
Zu dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf, mit dem die nachträgliche Sicherungsverwahrung durch eine sogenannte Vorbehaltslösung ermöglicht werden soll, erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Was Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin heute dem Bundeskabinett vorgelegt hat, reicht bei Weitem nicht zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Sexualstraftätern aus. Eine Vorbehaltslösung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung ist nicht nur zu wenig, sondern auch höchst problematisch.
Es ist zwar zu begrüßen, dass die Bundesjustizministerin nach langer Zeit der Untätigkeit überhaupt einen Entwurf vorlegt. Dieser Entwurf ist aber ein erneuter Beweis, dass die rot-grüne Bundesregierung bei der Inneren Sicherheit zwar versucht die Lippen zu spitzen, aber nicht pfeift.
Eine Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt erfasst weder sogenannte Altfälle, also derzeit verurteilte und einsitzende Sexualstraftäter, noch diejenigen, bei denen sich während der Haft ihre Gefährlichkeit herausstellt. Zudem könnten Gerichte von einem Vorbehalt auch in den Fällen Gebrauch machen, in denen sie bereits heute im Urteil die Sicherungsverwahrung sofort anordnen würden.
Zum Schutz der Bevölkerung müssen klare gesetzliche Regelungen getroffen werden. Der Entwurf der Union dazu liegt auf dem Tisch. Wenn die rot-grüne Koalition tatsächlich den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung Rechnung tragen will, dann muss sie diesen Gesetzentwurf übernehmen und darf nicht mit einem Vorbehalt noch für eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage sorgen.
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