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Zeitlmann: Keine Zustimmung zu verfassungswidrigem Gesetz

Berlin (ots)

Zu der heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag
über den rot-grünen Gesetzentwurf zur Einführung von
Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden in das Grundgesetz
erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Die CSU-Landesgruppe hat heute im Deutschen Bundestag die Änderung
des Grundgesetzes zur Einführung von Volksinitiativen, -begehren und
-entscheiden abgelehnt. Der rot-grüne Gesetzentwurf ist
verfassungswidrig, da er die Beteiligung der Länder bei der
Gesetzgebung ausschließen würde. Hinzu kommt, dass die repräsentative
parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes den komplexen
Anforderungen an ein Gesetzgebungsverfahren am besten gerecht wird.
Eventuelle Änderungen in der Beteiligung des Wahlvolks bei der
Gesetzgebung können nicht in einem Hoppla-Hopp-Verfahren am Ende
einer Wahlperiode übers Knie gebrochen werden. Sie müssen ausführlich
und in aller Ruhe mit der gebotenen Sorgfalt besprochen werden. Bei
der rot-grünen Gesetzesinitiative handelt es sich um bloßes
populistisches Wahlkampfgetöse. Hätten SPD und Grüne eine
Grundgesetzänderung wirklich gewollt, hätten sie diese sorgfältig
vorbereitet und eine entsprechende Gesetzesinitiative zum Beginn und
nicht am Ende der Wahlperiode vorgelegt.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138
Fax: 030/227-56023

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