CSU-Landesgruppe
Dr. Ramsauer: "Präsident Thierse muss Namen des
Erblassers veröffentlichen, der SPD Berlin begünstigte"
Berlin (ots)
Aus Anlass der Erläuterungen von Prof. Dr. Morlok in der "Welt" vom 4.7. zu den Verpflichtungen von Parteien, die Vermächtnisse erhalten haben, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Dr. Peter Ramsauer:
Die Tageszeitung "Die Welt" hat am 4.7. über die Rechtsauffassung des auch vom Bundestag als Gutachter geschätzten Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Martin Morlok bezüglich Zuwendungen von Todes wegen an Parteien berichtet: Vermächtnisse an Parteien seien wie Spenden zu behandeln. Die Berichtspflichten seien nach dem zum Zeitpunkt der Abgabe des Berichts geltenden Rechts zu beurteilen. Auch der Bundestagspräsident als mittelverwaltende Behörde nach dem Parteiengesetz teilt diese Rechtsauffassung: Erläuterungen eines wertvollen Vermächtnisses hätten denen einer Großspende zu entsprechen.
Nach Darstellung der SPD wurde der Name des Erblassers, der dem Landesverband Berlin ein Vermächtnis von 2,5 Millionen Euro zuwendete, vor kurzem an den Bundestagspräsidenten gemeldet. Seit dem 1. Juli 2002 gilt die Verpflichtung, Namen von Spendern, die einer Partei mehr als 50.000 Euro zugewendet haben, "zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen" (§ 25 Abs.3 S.3 Parteiengesetz). Der Bundestagspräsident wird, wenn er an seiner Rechtsauffassung konsequent festhält, daher wohl vor der nächsten Sitzung des Bundestages eine entsprechende Veröffentlichung veranlassen. In diesem Sinne habe ich heute an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse MdB geschrieben.
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