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Dr. Ramsauer: "Präsident Thierse muss Namen des Erblassers veröffentlichen, der SPD Berlin begünstigte"

Berlin (ots)

Aus Anlass der Erläuterungen von Prof. Dr. Morlok
in der "Welt" vom 4.7. zu den Verpflichtungen von Parteien, die
Vermächtnisse erhalten haben, erklärt der Parlamentarische
Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Dr. Peter Ramsauer:
Die Tageszeitung "Die Welt" hat am 4.7. über die Rechtsauffassung
des auch vom Bundestag als Gutachter geschätzten
Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Martin Morlok bezüglich
Zuwendungen von Todes wegen an Parteien berichtet: Vermächtnisse an
Parteien seien wie Spenden zu behandeln. Die Berichtspflichten seien
nach dem zum Zeitpunkt der Abgabe des Berichts geltenden Rechts zu
beurteilen. Auch der Bundestagspräsident als mittelverwaltende
Behörde nach dem Parteiengesetz teilt diese Rechtsauffassung:
Erläuterungen eines wertvollen Vermächtnisses hätten denen einer
Großspende zu entsprechen.
Nach Darstellung der SPD wurde der Name des Erblassers, der dem
Landesverband Berlin ein Vermächtnis von 2,5 Millionen Euro
zuwendete, vor kurzem an den Bundestagspräsidenten gemeldet.  Seit
dem 1. Juli 2002 gilt die Verpflichtung, Namen von Spendern, die
einer Partei mehr als 50.000 Euro zugewendet haben, "zeitnah als
Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen" (§ 25 Abs.3 S.3
Parteiengesetz). Der Bundestagspräsident wird, wenn er an seiner
Rechtsauffassung konsequent festhält, daher wohl vor der nächsten
Sitzung des Bundestages eine entsprechende Veröffentlichung
veranlassen. In diesem Sinne habe ich heute an Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse MdB geschrieben.
Rückfragen bitte an
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax:  030/227 - 5 60 23

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