CSU-Landesgruppe
Dr. Ramsauer: Mit der Union ist eine Erhöhung der
Erbschaftsteuer nicht zu machen
Berlin (ots)
Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH), das Erbschaftsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Peter Ramsauer:
Mit seinem Beschluss vom 22. Mai 2002 hat der BFH das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Erst das Bundesverfassungsgericht kann über die Ausgestaltung der geltenden Erbschaftsbesteuerung bindende verfassungsrechtliche Aussagen treffen. Bis dahin ist aber wichtig, dass die Erbschaftsbesteuerung nicht als parteipolitisches Instrument für linke Umverteilungsphantasien missbraucht wird. Schon seit längerem fordern nämlich hochrangige Politiker von SPD und Grünen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer. Aber die Bürger in unserem Land sind bereits durch die unterschiedlichsten Steuererhöhungen und weiteren Erhöhungspläne der rot-grünen Koalition äußerst belastet.
Die Union lehnt dagegen alle Pläne zur Erhöhung der Erbschaftsteuer ab, wie auch im Regierungsprogramm ausdrücklich festgehalten wird. Die Steuerbelastung von Bürger und Betrieben ist in Deutschland bereits hoch genug, so dass kein Spielraum für weitere Steuererhöhungen besteht.
Rückfragen bitte an:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/22-52138/52427
Fax: 030/227-56023
Original content of: CSU-Landesgruppe, transmitted by news aktuell