CSU Landesgruppe
Zeitlmann: Rechtsfrieden wieder hergestellt
Berlin (ots)
Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Das Bundesverfassungsgericht hat das rot-grüne Zuwanderungsgesetz gestoppt und damit den von Rot-Grün verursachten Wirrwarr beendet. Der Rechtsfrieden ist wieder hergestellt. Auch für die Ausländerbehörden, die bis heute nicht wussten, ob sie das Gesetz ab 1. Januar 2003 vollziehen müssen - und schon gar nicht wie.
Das Zuwanderungsgesetz ist nichtig. Das Gesetzgebungsverfahren muss neu beginnen, denn Zuwanderung muss viel stärker begrenzt und gesteuert werden als bisher. Fragen der Begrenzung der Zuwanderung stellen sich heute schon wieder anders als vor zwei oder drei Jahren, die Situation ist auch eine andere als vor einem Jahr, als das Gesetz eingebracht wurde. Die EU-Erweiterung ist beschlossene Sache. Dem werden zwangsläufig erhebliche Wanderungsbewegungen besonders nach Deutschland folgen. Deswegen muss die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten umso strikter begrenzt werden. Angesichts der Arbeitsmarktlage in Deutschland muss die Arbeitsmigration in ganz engen Grenzen gehalten und beschränkt werden. Auch die klammen Sozialkassen vertragen keine weitere Belastung. Großzügige Flüchtlingsregelungen, die eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zur Folge hätten, sind mit der gegenwärtigen Lage in Deutschland unvereinbar.
Jetzt besteht die Chance, ein Gesetz zu machen, das auch auf die Zustimmung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger stößt. Mit dem Gesetz muss weniger Zuwanderung und eine bessere Integration der rechtmäßig hier lebenden Ausländer erreicht werden.
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