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Zeitlmann: Rechtsfrieden wieder hergestellt

Berlin (ots)

Zu der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz erklärt der innen-
und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Das Bundesverfassungsgericht hat das rot-grüne Zuwanderungsgesetz
gestoppt und damit den von Rot-Grün verursachten Wirrwarr beendet.
Der Rechtsfrieden ist wieder hergestellt. Auch für die
Ausländerbehörden, die bis heute nicht wussten, ob sie das Gesetz ab
1. Januar 2003 vollziehen müssen - und schon gar nicht wie.
Das Zuwanderungsgesetz ist nichtig. Das Gesetzgebungsverfahren
muss neu beginnen, denn Zuwanderung muss viel stärker begrenzt und
gesteuert werden als bisher. Fragen der Begrenzung der Zuwanderung
stellen sich heute schon wieder anders als vor zwei oder drei Jahren,
die Situation ist auch eine andere als vor einem Jahr, als das Gesetz
eingebracht wurde. Die EU-Erweiterung ist beschlossene Sache. Dem
werden zwangsläufig erhebliche Wanderungsbewegungen besonders nach
Deutschland folgen. Deswegen muss die Zuwanderung aus
Nicht-EU-Staaten umso strikter begrenzt werden. Angesichts der
Arbeitsmarktlage in Deutschland muss die Arbeitsmigration in ganz
engen Grenzen gehalten und beschränkt werden. Auch die klammen
Sozialkassen vertragen keine weitere Belastung. Großzügige
Flüchtlingsregelungen, die eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zur
Folge hätten, sind mit der gegenwärtigen Lage in Deutschland
unvereinbar.
Jetzt besteht die Chance, ein Gesetz zu machen, das auch auf die
Zustimmung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger stößt. Mit dem
Gesetz muss weniger Zuwanderung und eine bessere Integration der
rechtmäßig hier lebenden Ausländer erreicht werden.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

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