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Glos: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Aufweichung des Euro-Fundaments

Berlin (ots)

Zu den Beratungen der EU-Außenminister über einen
EU- Verfassungsvertrag erklärt der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Michael Glos:
Die endlosen Diskussionen über weitere Änderungen an den
Vorschlägen des EU-Verfassungskonvents verdeutlichen die
Schwachstellen und die Unausgegorenheit des vorliegenden
Verfassungsentwurfs. Die CSU hat mehrfach ihre Bedenken zum Ausdruck
gebracht: Der mangelnde Gottesbezug in der Präambel, die
offenkundigen Mängel bei der erforderlichen Abgrenzung der
Kompetenzen und die mit einer weiteren Kompetenzverschiebung in der
Wirtschafts- und Sozialpolitik verbundenen Gefahren. Schon diese
Defizite machen eine Zustimmung zum Vertrag schwierig.
Noch schwerer wiegt jedoch das stabilitätspolitische Defizit des
Verfassungsentwurfs:
  • Entgegen geltendem EG-Vertrag soll die Sicherung der Preisstabilität nicht mehr zu den grundlegenden Aufgaben der Union zählen, sie wird nur noch nachrangig als Ziel der Europäischen Zentralbank angeführt.
  • War das System der Europäischen Zentralbanken bislang eine Institution besonderer Art, wird es künftig nur noch den „sonstigen Organen und Einrichtungen“eingeordnet und damit abgewertet.
  • Im Gegensatz zur geltenden Rechtslage stellt der Entwurf nur auf die Unabhängigkeit der EZB ab, nicht jedoch auf die der nationalen Notenbanken.
Offensichtlich soll das stabilitätspolitische Fundament des
europäischen Währungssystems weiter demontiert werden, nachdem
Deutschland und Frankreich schon mit der machtpolitisch
durchgesetzten Aussetzung des Defizitverfahrens die Axt an den
Stabilitätspakt und damit auch an das Währungssystem gelegt haben.
Dies ist völlig inakzeptabel, denn es bestehen schwerwiegende
verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Aufweichung des
stabilitätspolitischen Fundaments der europäischen Währungsunion.
Art. 88 Grundgesetz und das Euro-Urteil des Verfassungsgerichts haben
den Übergang von der D-Mark zum Euro ausdrücklich von der
Unabhängigkeit der EZB und der Verpflichtung zur vorrangigen
Sicherung der Preisstabilität abhängig gemacht. Sollte die
Bundesregierung auf der bevorstehenden Regierungskonferenz nicht in
der Lage sein, eine befriedigende Klärung dieser grundsätzlichen
Fragen des künftigen Fundaments der Währungsverfassung
herbeizuführen, wird eine Zustimmung zum Verfassungsvertrag immer
schwieriger.
ots-Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=9535

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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