CSU-Landesgruppe
Mayer: Nachträgliche Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht
Berlin (ots)
Vor dem Hintergrund des zur Zeit in München verhandelten Mordes am 9jährigen Peter durch einen einschlägig nach Jugendstrafrecht vorbestraften Täter erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss endlich auch im Jugendstrafrecht verankert werden. Wir müssen die Gesellschaft vor offensichtlich gefährlichen Tätern schützen. Der aktuelle Fall der Ermordung des kleinen Peter in München zeigt deutlich: Hier besteht eine echte Gesetzeslücke. Wenn ein inzwischen erwachsener Straftäter bei der Entlassung aus der Haft als gefährlich anzusehen ist, muss ein absehbares weiteres schweres Verbrechen verhindert werden. Für die Möglichkeit, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, darf es nicht darauf ankommen, ob der Täter ursprünglich nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Zum Hintergrund: Der Mörder des kleinen Peter war zweifach vorbestraft. 1995 war er nach Jugendstrafrecht wegen Mord an einem Kind zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bei der Haftentlassung war er 28 Jahre alt. Trotz erkennbarer Ge-fährlichkeit konnte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht angeordnet werden, da die letzte Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgt war. Knapp ein Jahr nach der Haftentlassung ermordete er den 9jährigen Peter.
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