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Mayer: Nachträgliche Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht

Berlin (ots)

Vor dem Hintergrund des zur Zeit in München
verhandelten Mordes am 9jährigen Peter durch einen einschlägig nach 
Jugendstrafrecht vorbestraften Täter erklärt der innen- und 
rechtspolitische Sprecher der CSU Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Stephan Mayer:
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss endlich auch im 
Jugendstrafrecht verankert werden. Wir müssen die Gesellschaft vor 
offensichtlich gefährlichen Tätern schützen. Der aktuelle Fall der 
Ermordung des kleinen Peter in München zeigt deutlich: Hier besteht 
eine echte Gesetzeslücke. Wenn ein inzwischen erwachsener Straftäter 
bei der Entlassung aus der Haft als gefährlich anzusehen ist, muss 
ein absehbares weiteres schweres Verbrechen verhindert werden. Für 
die Möglichkeit, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, 
darf es nicht darauf ankommen, ob der Täter ursprünglich nach 
Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Zum Hintergrund: Der Mörder des kleinen Peter war zweifach 
vorbestraft. 1995 war er nach Jugendstrafrecht wegen Mord an einem 
Kind zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bei der 
Haftentlassung war er 28 Jahre alt. Trotz erkennbarer Ge-fährlichkeit
konnte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht angeordnet 
werden, da die letzte Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgt war.
Knapp ein Jahr nach der Haftentlassung ermordete er den 9jährigen 
Peter.

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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