CSU-Landesgruppe
Dobrindt: Keine Regulierung für neu entstehende Märkte!
Berlin (ots)
Zur Regulierungsfreistellung für neue Märkte im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt:
Mehrere Telekommunikationsunternehmen in Deutschland haben angekündigt, in den Aufbau eines glasfaserbasierten Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzes (VDSL) investieren zu wollen. Um diese Investitionen zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos beschlossen, wonach die durch solche Investitionen entstehenden neuen Märkte in eine Marktregulierung in der Regel nur einbezogen werden sollen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes langfristig behindert wird.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag unterstützt dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich nach der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Es ist nunmehr offensichtlich, dass die neuen High-Speed-Breitbandnetze eine Vielzahl von innovativen Diensten und Anwendungen ermöglichen werden. Die neue Netz-Infrastruktur ist eine zwingende Voraussetzung für das Entstehen der neuen Märkte.
Deutschland braucht diese Investitionen in einen der wichtigsten Zukunftsmärkte. Davon werden bedeutende Impulse für wachsende Beschäftigung in unserem Land ausgehen. Dadurch kann Deutschland im weltweiten Standortwettbewerb mit führenden Breitbandnationen gleichziehen.
Die investierenden Unternehmen tragen aber ein beachtliches wirtschaftliches Risiko. Die CSU-Landesgruppe hat daher Verständnis für die Forderung der investitionsbereiten Unternehmen, die Erfolge der Investitionen nicht noch zusätzlich durch Regulierungseingriffe zu gefährden. Daher wird sich die CSU-Landesgruppe dafür einsetzen, dass der Entwurf noch an entscheidenden Stellen konkretisiert wird. Insbesondere muss in das Gesetz eine klare Definition aufgenommen werden, was genau ein neuer Markt ist.
Eine Konkretisierung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung steht überdies im Einklang mit europäischem Recht. Zum einen sieht die einschlägige EU-Rahmenrichtlinie vor, effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen. Zum anderen ist es nach EU-Recht möglich neue Märkte von der Regulierung auszunehmen. Die EU-Kommission stellte in einem Arbeitspapier vom Juni 2006 auch selbst fest, dass eine Regulierung neu entstehender Märkte jedenfalls in der Anfangszeit nicht sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung des deutschen Gesetzesvorhabens durch EU-Kommissarin Viviane Reding ebenso wie ihre Forderung, das neue Netz müsse von Anfang an reguliert werden, völlig unverständlich.
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