CSU-Landesgruppe
Fahrenschon: Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Beginns der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP zum Bundeshaushalt 2004, erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute mit dem rot-grünen Bundeshaushalt des Jahres 2004. Der Normenkontrollantrag war von 293 Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP eingebracht worden. Grund war der wiederholte Verstoß gegen Artikel 115 Grundgesetz, nach dem die Neuverschuldung grundsätzlich nicht die Investitionssumme übersteigen dürfe.
Grundsätzlich geht es bei der Klage darum, einer rechtlichen Schieflage abzuhelfen. Daher ist die Verfassungsklage, die von den damaligen Oppositionsfraktionen CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag eingebracht wurde, kein alter Hut, sondern nach wie vor aktuell.
Zwar ist die Neuverschuldung mittlerweile wieder gesunken, hinsichtlich der Gesamtverschuldung und der damit verbundenen Zinsbelastung, gibt es jedoch aus Haushaltsgesichtspunkten keinen Grund für Entwarnung. Die am heutigen Mittwoch beginnende Verhandlung ist daher zwar sicher nichts Alltägliches und wird voraussichtlich rückwirkend keine finanziellen Folgen haben, das Urteil des Zweiten Senats, das voraussichtlich in einigen Monaten vorliegen wird, könnte jedoch weit reichende Auswirkungen haben, was die künftige Aufstellung des Haushalts angeht.
Notwendig ist es, wenn insbesondere für wirtschaftlich gute Zeiten im Grundgesetz ein Nachhaltigkeitsgebot verankert wird. Dies muss im Zuge der Föderalismus-Reform II gelöst werden.
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