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Fahrenschon: Verbesserte Unternehmensteuerreform

Berlin (ots)

Anlässlich der heute im Bundeskabinett
beschlossenen Reform der Unternehmensbesteuerung erklärt der 
haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:
Die Unternehmensteuerreform ist wichtig für Deutschland und die 
deutsche und bayerische Wirtschaft. Die Steuerbelastung für GmbHs und
AGs soll von bisher ca. 38,7 % auf 29,8 % sinken. Auch für 
Personengesellschaften ist die Möglichkeit vorgesehen, auf 
einbehaltene Gewinne nur diesen niedrigen Steuersatz zu zahlen. Damit
wird Deutschland im internationalen Vergleich der Steuersätze wieder 
konkurrenzfähig.
Im Vorfeld der Erstellung der Kabinettsvorlage ist es gelungen, 
wichtige Verbesserungen für die Unternehmen und Kommunen 
durchzusetzen:
Der Sofortabzug der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird erleichtert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 100 EUR können bei allen 
Einkunftsarten sofort abgeschrieben werden. Bei den 
Gewinneinkunftsarten werden geringwertige Wirtschaftsgüter von 101 
EUR bis 1000 EUR in ein Sammelkonto mit 5-jähriger Abschreibungsdauer
eingebucht. Im Bereich der Vermietung und Verpachtung und 
nichtselbständigen Tätigkeit bleibt es wie bisher bei der 
Sofortabschreibungsmöglichkeit bis zu 410 EUR.
Der pauschalierte Finanzierungsanteil bei Leasingraten und 
Mietzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter konnte von 25 % auf 20 
% reduziert werden.
Die reine Lizenzweitergabe (z.B. Betriebssysteme und Software-Pakete 
beim Verkauf von Computern) wird bei der Zurechnung auf die 
Gewerbesteuer ausgenommen. Weitere Erleichterungen betreffen die 
Anwendung des Fremdvergleichs bei der Beurteilung von 
Funktionsverlagerungen.
Wir werden jetzt im Gesetzgebungsverfahren genau darauf achten, 
dass die Bedürfnisse des Mittelstandes berücksichtigt werden.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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