BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Geplante Steuerreform bedeutet für Existenzgründer in Deutschland einen herben Rückschlag
Bonn (ots)
- BDU-Vizepräsident Rémi Redley: "Durch Herabsenkung einer wesentlichen Beteiligung auf ein Prozent werden potenzielle Investoren abgeschreckt" -
Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU werden Neugründungen in Deutschland durch die Pläne der Bundesregierung im Vergleich zu anderen europäischen Staaten drastisch zurückgehen, wenn die Steuerreform (Nummer 7, § 17) gemäß den bisherigen Vorschlägen zur Vermeidung von Steuerumgehungen beschlossen werden sollte. Für BDU-Vizepräsident Rémi Redley eine Katastrophe: "Durch die vorgesehene Herabsenkung einer wesentlichen Beteiligung auf ein Prozent werden potenzielle Investoren abgeschreckt und das Klima für Existenzgründer getrübt".
Redleys Befürchtungen: Wenn sich ein Privatmann an einem Konzern wie der Siemens AG oder Daimler-Chryler AG beteilige, werde er durch die 1-%-Absenkung der Beteiligung kaum betroffen sein und dadurch von seiner Anlagenentscheidung nicht abgehalten werden. Handele es sich allerdings bei dem Unternehmen um ein Existenzgründungsunternehmen, welches zum Beispiel ein Kapital von 1,2 Millionen DM benötige, könne sich der Anleger nur mit 12.000 DM beteiligen, ohne bei einem Erfolg des Unternehmens einen späteren Veräußerungsgewinn nicht versteuern zu müssen. Dies könne zur Folge haben, dass Privatinvestoren Kapital aus steuerlichen Überlegungen nicht zur Verfügung stellten. Gerade die sich vermehrt entwickelnden Finanzierungs-Formen wie beispielsweise Minderheitsbeteiligungen am Stammkapital durch Business-Angels, die den Gründern bzw. dem Management in der Startphase mit Rat und Tat Hilfestellung leisten und ihre Vergütung über einen späteren Verkauf der Beteiligung erhalten würden, erhielten durch die Steuerreformpläne einen kräftigen Dämpfer. Viele Existenzgründungen würden aber ohne die benötigten Investitionsgelder nicht zustande kommen. Die so viel zitierten zusätzliche Arbeitsplätze könnten dann nicht geschaffen werden, so der BDU-Vizepräsident.
Bedenklich sei darüber hinaus die Ungleichbehandlung zwischen Anlegern, die sich mit 0,9 Prozent und Investoren, die sich mit 1,1 Prozent an Unternehmen beteiligen. Bis zu den ersten Änderungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) durch die rot-grüne Koalition lag die Grenze der wesentlichen Beteiligung bei 25 Prozent. Bereits die Absenkung zum 1.4.1999 auf 10 Prozent sei zweifelhaft. Die Besteuerung der Gewinne aus Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung werde damit begründet, dass wesentlich Beteiligte Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Kapitalgesellschaft nehmen könnten. Dieser Grund war schon bei der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG auf 10 Prozent anzuzweifeln. Bei einer Beteiligung unter 10 Prozent könne jedoch ernsthaft nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Anleger noch bestimmenden Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten einer Kapitalgesellschaft nehmen kann und damit "natürliche Beteiligungserträge" nach § 20 I Nr. 1 und 2 EStG in "künstliche Veräußerungserlöse" umwandeln kann. Ein Unterschied zwischen dem 1,1 Prozent-Beteiligten und dem 0,9 Prozent-Beteiligten bestehe somit nicht, so die Kritik von BDU-Vizepräsident Rémi Redley, der damit auch für Korrekturen im laufenden Gesetzgebungsverfahren plädiert, zumal die ungleiche Behandlung hinsichtlich der Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen gegen Artikel 3 I GG verstoße.
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