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BDU: Der gerichtliche Stop von kostenlosen Beratungsangeboten der Wirtschaftsförderer war längst überfällig

Bonn (ots)

/ Trierer Gerichtsurteil verhindert künftig unlauteren
Wettbewerb/Beraterverband wertet die Entscheidung als bundesweites
Signal
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU begrüßt die
gestrige Entscheidung der Handelskammer des Trierer Landgerichts, die
der kreiseigenen Wirtschaftsförderung künftig untersagt, kostenlose
Beratung anzubieten. Dieser Schritt sei längst überfällig gewesen und
könne ein Signal sein, um insgesamt die kostenlos angebotene
Unternehmensberatung öffentlicher Institutionen bundesweit auf den
Prüfstand zu stellen. "Die subventionierten
Unternehmensberatungsleistungen von Bundes- oder Landesinstitutionen
müssen in vollem Umfang abgebaut werden. Die Beratungsangebote der
Handwerkskammern werden beispielsweise zu einem Großteil aus Bundes-
und Landeshaushalten finanziert und verhindern dadurch fairen
Wettbewerb. Das ist nicht akzeptabel", macht BDU-Vizepräsident Rémi
Redley die Position des Beraterverbandes deutlich.
Dieses Urteil zeige wiederum eindrucksvoll, mit welchen
Krakenarmen der Staat weiterhin in das freie Wirtschaftsgefüge
eingreife. Vielmehr sollten kreative Überlegungen angestellt werden,
wie der Staat sich aus kostenintensiven und marktwirtschaftlich
gesehen unnötigen Subventionen zurückziehen könne. "Es spricht doch
überhaupt nichts dagegen, dass sich die
Wirtschaftsförderungsgesellschaften dem Wettbewerb mit marktadäquaten
Konditionen stellen. Sind die Beratungsleistungen professionell und
kompetent, werden sie sich auch im freien Marktspiel durchsetzen",
sieht Redley einen denkbaren Lösungsweg.
Die Handelskammer des Trierer Landgerichts hatte gestern auf die
Unterlassungsklage einer Föhrener Wirtschaftsberatungsgesellschaft
hin Klartext gesprochen. Bei einer Strafe bis zu 500 000 Mark wird
der Wirtschaftsförderung des Landkreises Trier-Saarburg im Urteil
untersagt, "kostenlos die individuelle Beratung und Unterstützung bei
Ansiedlungen, Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und
-verlagerungen sowie die kostenlose Erarbeitung von individuellen und
konkreten Finanzierungsvorschlägen für einzelne Investitionsvorhaben
anzubieten". Der Landkreis dringe in den Bereich privater
Unternehmensberatungen ein, setze sich dabei über
öffentlich-rechtliche Vorschriften hinweg und betreibe somit
unlauteren Wettbewerb. Als Wirtschaftsbetriebe dürfen Betriebe der
öffentlichen Hand nur dann agieren, wenn eine Versorgung mit dieser
Dienstleistung ansonsten nicht gewährleistet ist. In der Region Trier
sei aber das Angebot von privaten Unternehmensberatungen völlig
ausreichend, urteilte das Gericht.
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit 13.500 Berater organisiert, die sich auf 483 Management-,
Personal- und IT-Beratungsgesellschaften verteilen. Die
BDU-Mitgliedsunternehmen erzielten 1999 einen Gesamtumsatz von 5,3
Milliarden DM (1998: 4,5 Milliarden DM). Dies entspricht einem
Marktanteil von rund 25 Prozent.
Weitere Informationen:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22
53113 Bonn
Tel.: 02 28/91 61-20/zur Zeit 0228/24374-16
Fax: 02 28/91 61-26
Internet: http://www.bdu.de
EMail:  bdu-bonn@t-online.de

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