BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU: "Vermittlungsprämie" der Firma PrimusOnline für neu angeworbene Mitarbeiter ist ein eklatanter Rechtsbruch
Bonn (ots)
Vorgehensweise bedeutet unerlaubte Personalvermittlung/Verband verurteilt auch die Kopfprämie auf Headhunter als "billige Effekthascherei"
Die Vorgehensweise des Kölner Unternehmens PrimusOnline, eigenen Beschäftigten bei der Vermittlung neu angeworbener Mitarbeiter eine Prämie in Höhe von 5000 Mark zu zahlen, stellt nach Einschätzung des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. einen eklatanten Rechtsbruch dar. Die von PrimusOnline jüngst veröffentlichte Firmenregelung bei der Generierung neuer Mitarbeiter sei nach den Vorgaben des Paragraphen 291 SGB III erlaubnispflichtige Arbeitsvermittlung. Ohne Vorliegen der notwendigen Erlaubnis ist Vermittlung verboten. Aufgrund der Gesetzeslage dürfte ausgeschlossen sein, dass die als Arbeitsvermittler tätigen Mitarbeiter von PrimusOnline über eine derartige Erlaubnis verfügen. PrimusOnline hatte in einer Pressemitteilung vom 16. Januar 2001 von bisher insgesamt 37 Fällen mit ausgezahlten Prämien gesprochen. Jede einzelne der hier offensichtlich getätigten Vermittlungen dürfte damit gegen das Gesetz verstoßen und mindestens als Ordnungswidrigkeit (Paragraphen 291 Abs. 1, 404 Abs. 1 Nr. 9 SGB III), bei Vermittlung über die Außengrenzen von EU bzw. EWR hinweg sogar als Straftat (Paragraph 292, 406 Abs. 1 Nr.1 SGB III) verfolgbar sein.
Gefordert seien nunmehr die Behörden. Insbesondere das örtlich zuständige Landesarbeitsamt müsse nun aktiv werden und sowohl gegen die ohne amtliche Erlaubnis vermittelnden Mitarbeiter als auch - unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung nach Paragraph 14 OWiG bzw. Paragraphen 25 ff. StGB - gegen jene Personen vorgehen, welche die Prämien für die rechtswidrige Arbeitsvermittlung zu verantworten haben.
Der BDU ist bezüglich solcher Maßnahmen insbesondere aufgrund eines unlängst veröffentlichten Urteils des OLG Stuttgarts vom 17.12.1999, das im Ergebnis die telefonische Direktansprache am Arbeitsplatz im Einzelfall untersagt, sensibilisiert. Anlass für das große Echo in den Medien der vergangenen Wochen war der formale Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 2.11.2000, die Revision gegen das Urteil nicht zuzulassen, weil die Sache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung habe. Für BDU-Präsident Rémi Redley eine unverständliche Entscheidung: "Parallel zum Stuttgarter Urteil existieren zwei in der Aussage gegenteilige Urteile des OLG Frankfurt aus dem Jahre 1977 sowie des LG Mannheims aus dem Jahr 2000, welche die telefonische Direktansprache am Arbeitsplatz erlauben. Hier hätten wir uns eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH gewünscht".
Über die gezahlten "Vermittlungsprämien von 5000 Mark hinaus, hatte PrimusOnline berichtet, dass sie bei telefonischen Abwerbeversuchen von Personalberatern jedem Mitarbeiter, der einen Personalberater beim Verstoß gegen die Rechtsprechung des OLG Urteils Stuttgart überführe, eine Prämie in Höhe von 25.000 Mark zahle. Dr. Wolfgang Lichius, Vorsitzender des Fachverbandes Personalberatung im BDU sieht in beiden Aktionen von PrimusOnline nur "billige Effekthascherei". "Wer glaubt, mit diesen Instrumenten eine nachhaltige und motivierende Strategie der Mitarbeiterbindung zu betreiben, befindet sich auf dem Holzweg. Die genannten Summen sollten sinnvoller in die Gestaltung eines mitarbeiterfreundlichen Arbeitsumfeldes investiert werden". Auch weist Dr. Lichius darauf hin, dass nach den in Deutschland von der Rechtsprechung bislang anerkannten Grundlagen des Schadensersatzrechts (Paragraphen 249 ff. BGB) ein betroffenes Unternehmen die "Kopfgelder auf Headhunter" nicht als Schadensersatz auf die Personalberater abwälzen könne. Die Mithilfe von Personalberatern bei der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften sei als Dienstleistung aus Industrie und Wirtschaft gar nicht mehr weg zu denken. Bei rund 2,25 Milliarden Mark Umsatz der Branche im Jahr 2000 würde deutlich, dass die Dienstleistung breite Akzeptanz besitze.
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur Zeit rund 16.000 Berater organisiert, die sich auf über 500 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2000 einen Gesamtumsatz von ca. sechs Milliarden DM (1999: 5,3 Milliarden DM). Der Marktanteil konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut werden und liegt inzwischen bei 25 Prozent. Im Fachverband Personalberatung des BDU sind zur Zeit knapp 70 Personalberatungsgesellschaften organisiert. Der Umsatz der Personalberaterbranche betrug im Jahr 2000 geschätzte 2,25 Milliarden Mark.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. Klaus Reiners (Pressesprecher) Zitelmannstraße 22 53113 Bonn Te.: 0228/9161-20 oder 0172/23 500 58 E-Mail: rei@bdu.de
Original content of: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, transmitted by news aktuell