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BDU: "Vermittlungsprämie" der Firma PrimusOnline für neu angeworbene Mitarbeiter ist ein eklatanter Rechtsbruch

Bonn (ots)

Vorgehensweise bedeutet unerlaubte
Personalvermittlung/Verband verurteilt auch die Kopfprämie auf
Headhunter als "billige Effekthascherei"
Die Vorgehensweise des Kölner Unternehmens PrimusOnline, eigenen
Beschäftigten bei der Vermittlung neu angeworbener Mitarbeiter eine
Prämie in Höhe von 5000 Mark zu zahlen, stellt nach Einschätzung des
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. einen eklatanten
Rechtsbruch dar. Die von PrimusOnline jüngst veröffentlichte
Firmenregelung bei der Generierung neuer Mitarbeiter sei nach den
Vorgaben des Paragraphen 291 SGB III erlaubnispflichtige
Arbeitsvermittlung. Ohne Vorliegen der notwendigen Erlaubnis ist
Vermittlung verboten. Aufgrund der Gesetzeslage dürfte ausgeschlossen
sein, dass die als Arbeitsvermittler tätigen Mitarbeiter von
PrimusOnline über eine derartige Erlaubnis verfügen. PrimusOnline
hatte in einer Pressemitteilung vom 16. Januar 2001 von bisher
insgesamt 37 Fällen mit ausgezahlten Prämien gesprochen. Jede
einzelne der hier offensichtlich getätigten Vermittlungen dürfte
damit gegen das Gesetz verstoßen und mindestens als
Ordnungswidrigkeit (Paragraphen 291 Abs. 1, 404 Abs. 1 Nr. 9 SGB
III), bei Vermittlung über die Außengrenzen von EU bzw. EWR hinweg
sogar als Straftat (Paragraph 292, 406 Abs. 1 Nr.1 SGB III)
verfolgbar sein.
Gefordert seien nunmehr die Behörden. Insbesondere das örtlich
zuständige Landesarbeitsamt müsse nun aktiv werden und sowohl gegen
die ohne amtliche Erlaubnis vermittelnden Mitarbeiter als auch -
unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung nach Paragraph 14 OWiG bzw.
Paragraphen 25 ff. StGB - gegen jene Personen vorgehen, welche die
Prämien für die rechtswidrige Arbeitsvermittlung zu verantworten
haben.
Der BDU ist bezüglich solcher Maßnahmen insbesondere aufgrund
eines unlängst veröffentlichten Urteils des OLG Stuttgarts vom
17.12.1999, das im Ergebnis die telefonische Direktansprache am
Arbeitsplatz im Einzelfall untersagt, sensibilisiert. Anlass für das
große Echo in den Medien der vergangenen Wochen war der formale
Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 2.11.2000, die Revision
gegen das Urteil nicht zuzulassen, weil die Sache keine
rechtsgrundsätzliche Bedeutung habe. Für BDU-Präsident Rémi Redley
eine unverständliche Entscheidung: "Parallel zum Stuttgarter Urteil
existieren zwei in der Aussage gegenteilige Urteile des OLG Frankfurt
aus dem Jahre 1977 sowie des LG Mannheims aus dem Jahr 2000, welche
die telefonische Direktansprache am Arbeitsplatz erlauben. Hier
hätten wir uns eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH
gewünscht".
Über die gezahlten "Vermittlungsprämien von 5000 Mark hinaus,
hatte PrimusOnline berichtet, dass sie bei telefonischen
Abwerbeversuchen von Personalberatern jedem Mitarbeiter, der einen
Personalberater beim Verstoß gegen die Rechtsprechung des OLG Urteils
Stuttgart überführe, eine Prämie in Höhe von 25.000 Mark zahle. Dr.
Wolfgang Lichius, Vorsitzender des Fachverbandes Personalberatung im
BDU sieht in beiden Aktionen von PrimusOnline nur "billige
Effekthascherei". "Wer glaubt, mit diesen Instrumenten eine
nachhaltige und motivierende Strategie der Mitarbeiterbindung zu
betreiben, befindet sich auf dem Holzweg. Die genannten Summen
sollten sinnvoller in die Gestaltung eines mitarbeiterfreundlichen
Arbeitsumfeldes investiert werden". Auch weist Dr. Lichius darauf
hin, dass nach den in Deutschland von der Rechtsprechung bislang
anerkannten Grundlagen des Schadensersatzrechts (Paragraphen 249 ff.
BGB) ein betroffenes Unternehmen die "Kopfgelder auf Headhunter"
nicht als Schadensersatz auf die Personalberater abwälzen könne. Die
Mithilfe von Personalberatern bei der Suche und Auswahl von Fach- und
Führungskräften sei als Dienstleistung aus Industrie und Wirtschaft
gar nicht mehr weg zu denken. Bei rund 2,25 Milliarden Mark Umsatz
der Branche im Jahr 2000 würde deutlich, dass die Dienstleistung
breite Akzeptanz besitze.
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit rund 16.000 Berater organisiert, die sich auf über 500
Management-, IT- und Personalberatungsfirmen verteilen. Die
Mitgliedsunternehmen erzielten 2000 einen Gesamtumsatz von ca. sechs
Milliarden DM (1999: 5,3 Milliarden DM). Der Marktanteil konnte in
den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut werden und liegt
inzwischen bei 25 Prozent. Im Fachverband Personalberatung des BDU
sind zur Zeit knapp 70 Personalberatungsgesellschaften organisiert.
Der Umsatz der Personalberaterbranche betrug im Jahr 2000 geschätzte
2,25 Milliarden Mark.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: 
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22
53113 Bonn
Te.: 0228/9161-20 oder 0172/23 500 58
E-Mail:  rei@bdu.de

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