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Unternehmensberater: Bei Terrorismusbekämpfung auch EU-Exportpraxis überdenken
Auch Wirtschaft trägt besondere Verantwortung - im Zweifel von sensiblen Geschäften ganz absehen

Bonn (ots)

Im Zuge der notwendigen breitangelegten
Terrorismusbekämpfung schlägt der Präsident des Bundesverbandes
Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, die weitere
Harmonisierung des Außenwirtschaftsrechts in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union vor. Es müsse insbesondere über eine einheitliche
europäische Überwachung nachgedacht werden, die alle EU-Exporte
erfassen könne. Um langfristige Erfolge zu erzielen, gelte es, neben
einer erhöhten Kontrolle von Waffenlieferungen, den Export von
"dual-use Gütern", also Waren mit dem Risiko eines doppelten -
zivilen, aber auch militärisch-terroristischen - Verwendungszwecks,
besser zu registrieren.
"Gerade vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Freizügigkeit im
EU-Binnenmarkt und dem damit verbundenen grenzenlosen und kaum
kontrollierbaren Warenaustausch, muss eine einheitliche
EU-Exportkontrolle sichergestellt sein", so Redley. So würde
beispielsweise der Anreiz für Firmen sinken, die immer noch
unterschiedlichen Ausfuhrpraxen der Mitgliedstaaten durch
Produktionsverlagerungen oder durch Einschaltung von Drittstaaten zu
umgehen. Dieses gelte vor allem im Hinblick auf die Staaten, deren
Beitritt zur Europäischen Union bevorstehe. Denn dort sei die
nationale Kontrolldichte oft noch nicht auf dem erwünschten Standard.
So müsse vor allem im Bereich von "dual-use Gütern" -
beispielsweise der Internet-Verschlüsselungstechnik und anderer
Software - "genauer hingeschaut" werden, meint Redley. Es sei genau
zu überlegen, an wen und zu welchem weiteren Zweck in Zukunft
derartige Güter geliefert werden. So gelänge es terroristischen
Strukturen doch erst mit einer wirksamen Verschlüsselung ihrer
Kommunikation, sich weltweit unbemerkt auszutauschen und ein
unabhängiges Netzwerk zu unterhalten.
Redley fordert auch die Wirtschaft auf, ihrer besonderen
Verantwortung beim Export "sensibler Waren und Dienstleistungen"
gerecht zu werden. Nicht jede Lieferung, die erlaubt sein möge, sei
auch im Hinblick auf die weitere Verwendung harmlos. Die Unternehmen
könnten aber - auch über Firmenbeteiligungen - sehr viel besser den
Zweck erkennen, zu dem die Güter tatsächlich importiert würden. "Hier
gebietet es die unternehmerische Verantwortung, Geschäfte ganz zu
unterlassen oder Verdachtsmomente den zuständigen Behörden frühzeitig
mitzuteilen."
Bonn, 18. September 2001
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit rund 16.000 Unternehmensberater und Personalberater organisiert,
die sich auf über 540 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen
verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2000 einen Gesamtumsatz
von ca. sechs Milliarden DM (1999: 5,3 Milliarden DM). Der
Marktanteil konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut
werden und liegt inzwischen bei 25 Prozent.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22
53113 Bonn
Tel.: 0228/9161-20
E-Mail:  rei@BDU.de

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