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BDU erwartet Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch "Squeeze-out"-Regeln

Berlin (ots)

Verbandspräsident Redley hält die Kritik an den seit Jahresbeginn
möglichen Beteiligungsentflechtungen für überzogen -
Unternehmensberater sehen keine Gefährdung für die Aktienkultur in
Deutschland
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V, Rémi Redley, wendet sich gegen Kritik an der seit
Jahresbeginn zulässigen Möglichkeit, Kleinaktionäre nach einer
Unternehmensübernahme zwangsweise abzufinden und damit aus dem
Unternehmen zu drängen. Dieses sogenannte "squeeze-out" fördere die
Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft und sei damit ein Beitrag
zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Eine
Gefahr für Aktienkultur sehe er nicht.
Die bereits in der ersten Januarwoche bekannt gewordene Absicht
einiger Unternehmen, von der neuen Regel Gebrauch machen zu wollen,
begrüßt Redley ausdrücklich. Damit erlangten die
Unternehmensführungen endlich wieder die nötige Handlungsfreiheit.
Denn vor der Reform sei es nur unter hohem Aufwand möglich gewesen,
durch Kleinaktionäre blockierte, aber betriebswirtschaftlich
notwendige Umstrukturierungen durchzusetzen. Zumeist sei dies nur in
aufwendigen Verfahren über die Hauptversammlung und - nach einer
Anfechtungsklage des Aktionärs - vor Gericht gelungen. "Das kostet
wertvolle Zeit und eine Menge Geld", so Redley. Aus unternehmerischer
und volkswirtschaftlicher Sicht sei das "squeeze-out" daher nur zu
begrüßen.
Redley erwartet nun eine weitere Zunahme von
Beteiligungsentflechtungen. Zusammen mit der steuerlichen Entlastung
von Beteiligungsverkäufen werde die Aufhebung des aktienrechtlichen
"squeeze-out"-Verbotes zu noch mehr Bewegung am Finanzmarkt führen.
Mit der zunehmenden Internationalisierung sei auch der Zwang für die
Unternehmen gestiegen, ihre Beteiligungen den Erfordernissen des
Marktsegments anzupassen, um wettbewerbsfähig bleiben zu können. "Und
mit der deutschen Neuregelung wird eigentlich nur europäischer
Standard erreicht", meint Redley.
Den Schutz der Kleinaktionäre sieht Redley weiterhin in hohem Maße
gewährleistet. "Dadurch, dass die Höhe des Abfindungsangebot des
Übernehmers an den Kleinaktionär vom Gesetz nicht automatisch als
angemessen und letztverbindlich gilt, ist ein fairer
Interessenausgleich gewährleistet", meint Redley vor dem Hintergrund
der letzten Änderungen an der Gesetzesvorlage. "Das Gesetz gestattet
ausdrücklich die Möglichkeit einer Abfindung mit liquiden Aktien
anderer Unternehmen". Damit werde dem ökonomischen Gebot einer
Stärkung der Aktienkultur ausreichend entsprochen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin und
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20 oder email:  rei@bdu.de

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