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Unternehmensberater fordern eine grundlegende Liberalisierung des Wettbewerbsrechts

Berlin (ots)

Verkaufsbeschränkungen des UWG lockern - Sonderverkaufsrechte
ausweiten - Schlussverkäufe beibehalten
Vor dem Hintergrund zahlreicher Wettbewerbsverfahren wegen
angeblicher Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) spricht sich der Präsident des Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, für eine weitere
Liberalisierung der Verkaufsvorschriften aus. Neben einer Erweiterung
der Regeln über den Sonderverkauf müsste dabei auch über eine
Neufassung der Rabatt- und Zugabevorschriften nachgedacht werden. Das
System der Sommer- und Winterschlussverkäufe hätte sich allerdings
bewährt und sollte beibehalten werden.
Alleine das Verfahren gegen C&A - das Bekleidungshaus war wegen zu
hoher Rabatte außerhalb der Schlussverkaufszeit abgemahnt worden -
belege die Notwendigkeit einer Reform der Sonderverkaufsvorschriften
des UWG. Zur Zeit seien Sonderverkäufe außerhalb der Winter- und
Sommerschlussverkäufe nur in engen Grenzen erlaubt. So blieben
jahreszeitunabhängige Sonderangebote trotz Abschaffung von
Rabattgesetz und Zugabeverordnung weiterhin nur bei "einzelnen
gekennzeichneten" Waren zulässig. "Es wäre sinnvoll, auch den
drastisch verbilligten Verkauf ganzer Warensorten und Warengruppen zu
gestatten", meint der Verbandschef. Denn damit werde den
Gewerbetreibenden mehr Spielraum ermöglicht, Warenbestände
kurzfristig abzubauen und damit flexibler auf die Bedürfnisse des
Marktes zu reagieren. Gleiches gelte für die Regelungen zum
Jubiläumsverkauf. "Nach jetziger Rechtslage darf nur alle 25 Jahre
ein Jubiläumsverkauf durchgeführt werden. In Zeiten erheblicher
Branchenveränderungen und eines enormen Wettbewerbsdruckes junger
kleiner und mittlerer Unternehmen ist es sinnvoll, kürzere Fristen
einzuführen." Ein fünf- oder zehnjähriger Abstand sei in der heutigen
Zeit wesentlich praxisnaher.
Ebenso wäre es sinnvoll, zusätzliche Sonderverkaufsgelegenheiten
zu schaffen. Denkbar sei ein Sonderverkaufsrecht bei
Firmenzusammenschlüssen, Inhaberwechseln oder an deutschlandweiten
Gedenktagen, wie zum Beispiel dem "Tag des Kindes". Bei letzterem
könnten dann Kindermode oder Spielzeugwaren reduziert angeboten
werden. Die Umsatzergebnisse des laufenden Winterschlussverkaufes
bestätigten den wirtschaftlichen Effekt solcher Sonderverkäufe.
"Gerade für mittelständische Händler ist der Schlussverkauf eine gute
Gelegenheit, die Liquidität zu erhöhen. Und in Phasen konjunktureller
Schwäche sind ausreichende finanzielle Mittel überlebenswichtig."
Problematisch sei zudem, dass die teilweise sehr unscharf
gefassten Vorschriften des UWG weiterhin Bewertungsmaßstab für die
Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben seien. Redley weist
exemplarisch auf einen Beschluss des OLG Frankfurt von Ende letzten
Jahres hin, in dem eine Pauschalreise als Zugabe zu einem Möbelkauf
untersagt wurde. Begründet wurde dies mit einem angeblichen Verstoß
gegen die "guten Sitten" im Sinne von § 1 UWG. "Bereits bei der
Abschaffung der Zugabeverordnung hatten wir vor so einer Entwicklung
gewarnt. Jetzt wird es für einen Händler wesentlich schwerer, die
Zulässigkeit einer Werbemaßnahme im Vorfeld einzuschätzen", so
Redley. Sollte sich in absehbarer Zeit keine gefestigte
Rechtsprechung entwickeln, rät der Verbandschef zu einer Klarstellung
im UWG: "Da müssten dann weitreichende Rabatte und Zugaben
ausdrücklich erlaubt werden."
Redleys Fazit: "Das UWG hat stammt in weiten Teilen aus dem Jahre
1909 und widerspricht damit dem modernen Leitbild des verständigen
und mündigen Konsumenten. Der normale Bürger ist nicht mehr so
unkritisch, wie der kaiserliche Gesetzgeber offenbar einst dachte.
Eine Generalüberholung des Gesetzes tut also in jedem Fall Not."
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn

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