BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU: Insolvenzwelle wird im kommenden Jahr ungebremst weiterrollen / BDU-Sanierungsexperten kritisieren Steuerpläne der Bundesregierung - Forderung nach einem vereinfachten Insolvenzverfahren
Berlin (ots)
Die Insolvenzwelle in Deutschland wird nach Ansicht von Unternehmensberatern auch im kommenden Jahr weiterrollen und bis zu zehn Prozent mehr Firmen in die Pleite treiben als im Jahr 2002 mit bereits über 40.000 Insolvenzen. Die Aussichten für eine erfolgreiche Sanierung von Unternehmen würden durch die Pläne der Bundesregierung, Immobilienverkäufe mit einer Wertzuwachssteuer zu belegen und die Abzugsfähigkeit von Verlusten bei Kapitalgesellschaften abzubauen, erheblich eingeschränkt. Diese Ansicht vertraten Sanierungsexperten des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. bei einem Pressegespräch heute in Berlin. Weiterhin mahnte der Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung, Dr. Paul J. Gross, an, die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns, wie vom BDU seit langem gefordert, zügig wieder einzuführen. "Die vorliegenden Steuerpläne der Bundesregierung werden die Wirtschaft jedenfalls nachhaltig schwächen und unternehmerisches Potenzial zerschlagen", sagte Dr. Gross.
Mit großer Sorge betrachten die BDU-Sanierungsexperten die negativen Folgewirkungen der geplanten Wertzuwachssteuer bei Immobilienverkäufen für die künftige Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft. Schon heute hätten mittelständische Unternehmer ihre privaten Immobilien zugunsten von Firmenkrediten mit Grundschulden in voller Höhe belastet. Wenn diese Unternehmer in Krisensituationen ihren Immobilienbesitz zur Rettung der Firma veräußern müssten, würde der gesamte Erlös an die Banken fließen. Für die Steuern auf den Veräußerungsgewinn bliebe dann nichts mehr übrig, so dass der Unternehmer mit der Einführung der Wertzuwachssteuer in eine persönliche Schieflage geraten könnte. Es liege auf der Hand, dass sich so neue Finanzierungshemmnisse für die mittelständische Wirtschaft auftun würden. Der volkswirtschaftliche Schaden sei in diesen Fällen größer als das zusätzliche und fragwürdige Steueraufkommen. Weiterhin werde der geplante Wegfall der bislang geltenden Abzugsfähigkeit von Verlusten bei Gesellschafterwechseln die Sanierungspraxis erheblich behindern. "Es fehlen dann die Steueranreize. Dadurch lohnt es sich für neue Gesellschafter nicht, in Unternehmen mit Schieflage zu investieren", befürchtet Dr. Gross.
Auch gelte es, die bestehende Sanierungspraxis von unnötigen Hemmnissen zu entschlacken. Dazu zähle nach Ansicht von Dr. Harald Hess, stellvertretender Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung und Fachanwalt für Insolvenzrecht, dass Insolvenzverfahren häufig zu spät ausgelöst würden. Nach der Anfang 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung müsse beispielsweise der Schuldner mit dem Ausschluss aus dem Vorstand oder der Geschäftsführung sowie dem Verlust der Gesellschaft rechnen. Diese Regelung führe aber eher zu einer Verschleppung des Insolvenzverfahrens und torpediere eine frühzeitige Unternehmensrettung. Besonders bei der Sanierung von kleineren Gesellschaften und Einzelkaufleuten sei die Abwicklung des Insolvenzverfahrens über einen Insolvenzplan wenig effizient. Die Schuldner seien in der Regel bereits mit der Erstellung eines darstellenden Teils des Insolvenzplans, der detailliert das gesamte unternehmerische Umfeld mit allen Bilanzdaten abbilden muss, hoffnungslos überfordert. Aus Kostengründen könnten gerade die Mittelständler oft nicht die Unterstützung durch Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer nutzen. Dr. Hess befürwortet daher die Einführung eines vereinfachten Verfahrens, mit Hilfe dessen eine schnelle und ressourcenschonende Erledigung der Verbindlichkeiten und die Einstellung des Insolvenzverfahrens erreicht werden könne.
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