BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Gefragte Berater - Interim-Manager halten zunehmend Einzug in die Chefetagen
Bonn (ots)
BDU: Wachsender Markt infolge unsicherer Konjunktur und höherem Bedarf an Krisenmanagement - Rechtliche Fallstricke beachten
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. wird der Markt für Interim-Management weiter wachsen und damit der Anteil am Gesamtumsatz der Unternehmensberaterbranche zunehmen. Lag der Anteil am Beratermarkt 2002 noch unter einem halben Prozent, so sei bis Ende 2004 mit einer Verdoppelung auf bis zu einem Prozent zu rechnen. Dies würde einem Umsatzvolumen im Interim-Management von rund 100 Millionen Euro entsprechen. Gründe für den vermehrten Einsatz von Interim-Managern sieht BDU-Vizepräsident Dr. Joachim Staude vor allem in den derzeitigen Umsatzeinbrüchen, Restrukturierungen und drohenden Insolvenzen, die vor allem bei mittelständischen Firmen zu erhöhtem Bedarf nach externer Hilfe führten.
"Aber auch die Angst, einmal eingestelltes Fachpersonal dann dauerhaft halten zu müssen, wenn sich die Unternehmenslage verschlechtert oder ein Projekt abgebrochen wird, spielt eine Rolle", so der BDU-Vizepräsident. Immer mehr Firmen scheuten das Risiko kostspieliger Kündigungsprozesse und hoher Abfindungsvergleiche. "Hier führt letztlich unser arbeitnehmerfreundliches Kündigungsschutzrecht dazu, dass Festanstellungen vermieden werden", sagte Staude.
Der Unterschied zur klassischen Unternehmensberatung liege in der längeren Dauer des Engagements sowie in der verstärkten prozessübergreifenden Einbindung in das Unternehmen. Interim-Manager werden entweder vom Beratungsunternehmen befristet "abgestellt" oder sind selbstständige Berater auf Zeit. Genau hier liegen für den BDU allerdings auch die Fallstricke des Interim-Managements. "Führungskräfte auf Zeit dürfen nicht vollständig in die Struktur des beratenen Unternehmens integriert werden, insbesondere dürfen sie nicht weisungsabhängig vom beratenen Unternehmen sein", so Staude. Sonst könnte Interim-Management als Zeitarbeit im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes angesehen werden. Aus den selben Gründen sei es ratsam, die Zusammenarbeit unter dem Gesichtspunkt der Beratung und nicht unter einer Überlassung von Arbeitskraft vertraglich zu fixieren. Um den Anschein der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sei es für selbstständige Interim-Manager sinnvoll, auch andere Auftraggeber zu beraten. "Interim-Manager, die diese Kriterien einhalten und sich letztlich doch als Unternehmensberater - nicht als festangestellte Übergangskraft - verstehen, haben gute Marktchancen und eine sichere rechtliche Grundlage."
Die Tätigkeit als Interim-Manager könne für Fach- und Führungskräfte jeglichen Alters ein neues und interessantes Einsatzgebiet darstellen, denn der Personalabbau der letzen Jahre sei quer durch alle Alters- und Hierarchiestufen in den Unternehmen gegangen. Interim-Management könne zudem der Start in eine erfolgreiche Selbstständigkeit und finanziell durchaus lukrativ sein, denn die durchschnittlichen Honorarerlöse pro Berater beliefen sich auf jährlich rund 140.000 bis 150.000 Euro.
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