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BDU: Vergabepraxis von Beratungsprojekten in der öffentlichen Hand ist rechtlich ausreichend geregelt

Bonn (ots)

Thema wird zur politischen Profilierung missbraucht -
   Kriterienkatalog der VOF bietet fundierte Regeln für die
   Vergabepraxis
In der momentan kontrovers geführten Diskussion über
Beraterverträge und Beratungsprojekte mit der öffentlichen Hand
vermisst der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
eine fundierte und sachgerechte Auseinandersetzung. Bei vielen
Äußerungen der letzten Tage entstehe massiv der Eindruck, als solle
das Thema zur politisch motivierten Profilierung und zum politischen
Schlagabtausch missbraucht werden. Dabei zeichneten einzelne
Politiker wieder besseren Wissens ein Bild , als würden öffentliche
Beratungsaufträge in der Regel nach 'Gutsherrenart' vergeben. Die
Vergabe und Durchführung von Beratungsprojekten obliege aber
festgesetzten Kriterien, die in der Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF) hinlänglich verankert seien und in
der Vergabepraxis weitgehend berücksichtigt würden. Auf diese
rechtlichen Vorgaben habe der BDU stets hingewiesen und an deren
praxisnaher Ausgestaltung mitgewirkt. Regelmäßig gebe der
Branchenverband aktualisierte Empfehlungen an Öffentliche
Auftraggeber, wie der Ablauf des Vergabeprozesses fair und rechtlich
einwandfrei organisiert werden könne. Insofern sollte die aktuelle,
aber sachgerecht zu führende Diskussion aus Sicht des Verbandes dazu
führen, die bestehenden Kriterien der VOF noch intensiver bei der
Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern zu berücksichtigen.
Gleichzeitig wehrt sich der BDU dagegen, dass von
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse das Management-Consulting als
"Guru-Beratung" tituliert werde. Das Beratungsvolumen der
Öffentlichen Auftraggeber von rund einer Milliarde Euro im Jahr 2002
sei sicher nicht in 'zwielichtige Gurus' investiert worden, sondern
in zukunftsorientierte und effizienzsteigernde Beratungsprojekte wie
zum Beispiel die Einführung von professionellen Controllingsystemen.
Die Arbeit der Unternehmensberater trage damit erheblich dazu bei,
Einsparungen in den Haushalten der öffentlichen Hand zu erzielen und
der Verschwendung von Steuergeldern entgegen zu wirken.
Die Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern sei in Deutschland
seit 50 Jahren fester Bestandteil der arbeitsteiligen Wirtschaft und
diene dem Zukauf von zusätzlichem Know-how und der
Kapazitätserweiterung. "Die Autoreparatur überlässt man ja
schließlich auch dem Fachmann, warum soll das bei der Lösung von
komplexen betriebswirtschaftlichen Problemen anders sein", sagte
BDU-Geschäftsführer Christoph Weyrather heute in Bonn.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22
53113 Bonn, Tel.: 0228/9161-20, eMail:  rei@bdu.de

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