BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU: Rundfunkrecht fern der Realität
Bonn/Berlin (ots)
Grauzone zwischen werblichem und redaktionellem Programm wächst - DLM und Landesmedienanstalten können sich bislang nicht mit dem BDU auf ein gemeinsames Vorgehen einigen - Aktueller Druck aus Brüssel auf ARD und ZDF wird Bewegung schaffen
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sieht angesichts des zunehmenden Drucks auf die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender eine gute Chance, mehr Klarheit in das Rundfunkrecht zu bringen und damit mehr Transparenz für Wirtschaft, Medien und Gesellschaft zu erreichen. Die jüngst von der EU-Wettbewerbsdirektion unter Kommissar Mario Monti eingeleiteten Prüfverfahren bei ARD und ZDF werden laut BDU-Vizepräsident und Kommunikationsberater Gregor Schönborn zu Tage bringen, was unter der "Spitze des Eisbergs" steckt.
Die Zunahme von werblichen Botschaften im redaktionellen Fernsehprogramm habe zu einer Aushöhlung des Rundfunkrechts geführt, die auf realitätsfremde Werberichtlinien und auf die wettbewerbsrechtlich umstrittenen Finanzierungsformen öffentlich-rechtlicher Programme zurückzuführen sei. Die Landesaufsichtsbehörden für die Privaten Sender würden nach Schönborns Einschätzung der Entwicklung im TV-und Radiowerbemarkt bisher weitgehend tatenlos zusehen. Der BDU hatte in Arbeitstreffen mit Vertretern der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), betroffenen Sendern und Kommunikations- und Medienberatern bereits Lösungsmöglichkeiten für die Auslegung und die notwendige Anpassung der Werberichtlinien erarbeitet. Ein daraus resultierendes BDU-Positionspapier für Unternehmen und Berater mit dem Ziel, einen verlässlichen Rahmen für redaktionelle Kooperationen und für ein Modellprojekt "Firmen-TV" zu schaffen, regelt den Umgang mit Beiträgen und Botschaften außerhalb der Werbeblöcke. Die DLM konnte sich jedoch bislang nicht mit den Landesmedienanstalten auf eine solche gemeinsame Position verständigen.
Schönborn: "Ich beobachte mit Sorge, dass weiter im Graubereich agiert wird, weil die Richtlinien zum einen der Realität und zum anderen den Zuschauerwünschen nicht anzupassen sind. Unternehmen wollen ins Programm, Sender wollen die Zusammenarbeit und der Zuschauer sucht Informationen aus Unternehmen über Hintergründe, Forschung & Entwicklung oder Kapitalmarkt-relevante Informationen. Wir benötigen eindeutige Regeln, wie sachliche Informationen aus der Wirtschaft mit Klarheit und Offenheit ins Programm kommen. Ansonsten lässt man zu, dass produktbezogene Botschaften nicht als Werbeblöcke, sondern weiter als Schleichwerbung im redaktionellen Programm untergebracht werden." Der BDU setze sich damit zunächst für eine Anpassung der Werberichtlinie und in absehbarem Zeitraum auch für eine Berücksichtigung im Rundfunkstaatsvertrag ein. Dieses gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission die Vorschläge des Verbandes bereits jetzt für Europarechtskonform hält.
Der Verband, der auch die kommunikationsberatende Branche vertritt, schlägt als ersten Schritt eine rechtlich-klarstellende Vereinbarung zwischen Unternehmen, Privatsendern und Aufsichtsbehörden vor, die Rechtssicherheit gibt, unter welchen Voraussetzungen sachliche und nicht-werbliche Sendungen von Unternehmen im redaktionellen Programm, beispielsweise als "Firmen-TV" gesendet werden können. "Derzeit laufen die Beteiligten teils wissentlich Gefahr, entweder von einem Wettbewerber angezeigt oder von einer Landesaufsichtsbehörde abgemahnt zu werden", so Schönborn.
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