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BDU begrüßt neues Rechtsdienstleistungsgesetz

Bonn/Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater (BDU) begrüßt in einer ersten Bewertung den heute
veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) zu
einem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Er sorge, so
Vize-Präsident Dr. Lutz Mackebrandt, für "eine ausgewogene Mischung
verschiedener Anliegen, wie etwa der Freiheit des
Dienstleistungsverkehrs und der Sicherstellung einer qualitätsvollen
Beratung." Er belasse einerseits einen Kernbereich der Rechtsberatung
bei den dafür ausgebildeten Rechtsanwälten, trage aber andererseits
den veränderten Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft
Rechnung.
Sehr zu begrüßen sei, dass Mediation und Fördermi ttelberatung in
Zukunft nicht als Rechtsberatung gelten. Gerade bei der
Fördermittelberatung folge der Entwurf der liberalen Auslegung des
noch bestehenden Rechtsberatungsgesetzes durch die obersten
Bundesgerichte. Positiv sei auch die Neuregelung der Annexkompetenz,
also der Zulässigkeit von rechtsberatenden Nebenleistungen durch
Nicht-Anwälte. Diese orientiere sich in Zukunft verstärkt an den
jeweiligen Berufsbildern. Auch im Hinblick auf die Profession des
Unternehmensberaters sei so eine sachgemäße und handhabbare
Abgrenzung möglich.
Mackebrandt lobt ausdrücklich, dass die Möglichkeiten zur
Zusammenarbeit von Unternehmensberatern und Rechtsanwälten in
gemeinsamen Sozietäten verbessert werde. "Damit schafft das
Bundesjustizministerium endlich vernünftige Rahmenbedingungen für
eine einheitliche, professionelle und optimale Betreuung aus einer
Hand von ratsuchenden Mandanten." Der BDU habe bereits Ende der
neunziger Jahre in Umfragen festgestellt, dass Unternehmen einen
hohen Bedarf nach Beratung aus einer Hand hätten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161-16
eMail:  rei@BDU.de

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