BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU-Position zur 1. Lesung im NRW-Landtag
Einschränkung wirtschaftlicher Betätigung von NRW-Kommunen ist richtig
Bonn (ots)
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. begrüßt die heute in erster Lesung vom Düsseldorfer Landtag geplante Einschränkung wirtschaftlicher Aktivitäten von Kommunen als notwendigen ersten Schritt. Ziel müsse aber sein, nicht nur in Nordrhein-Westfalen das Verhältnis zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft neu zu ordnen, sondern eine bundesweite Diskussion anzustoßen.
Die vom Landtag in erster Lesung debattierte Verschärfung der Gemeindeordnung, wonach sich Kommunen nur noch dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck vorliegt, sei längst überfällig - auch im Interesse der Städte und Gemeinden selber. Es sei von grundlegender Bedeutung, dass die öffentliche Hand Ihre Pflichtaufgaben professionell erfülle und sich nicht mit oftmals nur vermeintlich lukrativen Drittaufgaben befasse, so BDU-Vizepräsident Jörg Lennardt mit Blick auf umstrittene Erfolge kommunaler Unternehmen.
Die Aufsplitterung kommunaler Aktivitäten würde zudem keinesfalls dem Bürger und ortsansässigen Unternehmen nützen, etwa indem Mittel in die Haushalte in großem Umfang zurückflössen und zu Entlastungen führten. Lennardt: "Es gibt aus meiner Sicht keinen relevanten Zusammenhang zwischen günstigen Standortverhältnissen, etwa bei Unternehmensansiedlungen, und hohem kommunalen wirtschaftlichen Engagement."
Der Beraterverband warnt aber zugleich vor einer rein ideologisch geführten Diskussion zu dem Thema. In bestimmten Einzelfällen - insbesondere wenn Gemeinwohlbezüge eine Rolle spielten - dürfte und müsste der öffentlichen Hand wirtschaftliches Engagement erlaubt sein. "Diese Diskussion sollte aber nicht nur in Nordrhein-Westfalen geführt werden, sondern bundesweit", regt der BDU-Vizepräsident an.
Zum einen würden sonst private Wettbewerber von kommunalen Unternehmen in anderen Bundesländern zu Unrecht benachteiligt. Zum anderen gelte es, auch die privatwirtschaftlichen Aktivitäten von Bund und Ländern einer Überprüfung und Neubewertung zu unterziehen.
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