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Deutschland und Großbritannien dulden US-Wirtschaftsspionage / EU-Parlament sieht Verstöße gegen Menschenrechte

Hannover/München (ots)

Elektronische Überwachungsmaßnahmen von
US-Geheimdiensten verstoßen gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention, auch wenn behauptet wird, sie würden zu
Strafverfolgungszwecken erfolgen. Zu diesem Ergebnis kommt ein
vorläufiger Bericht des Echelon-Ausschusses des Europaparlaments, der
seit heute morgen 11 Uhr der Öffentlichkeit zugänglich ist, schreibt
TELEPOLIS, das Magazin der Netzkultur, unter www.telepolis.de.
"Auch Deutschland und Großbritannien verstoßen mit
NSA-Spionageverbindungen gegen Menschenrechte. Schließlich haben
weder die britische noch die deutsche Regierung die unerlaubte
Nutzung von auf ihrem Territorium befindlichen Abhörstationen zur
Überwachung privater und wirtschaftlicher Kommunikation verhindert",
schreibt TELEPOLIS-Autor Duncan Campbell. Damit verstoßen sie nicht
nur gegen EU-Gemeinschaftsrecht sondern auch gegen internationale
Abkommen zum Schutz der Menschenrechte.
Die US-Politik bezüglich Wirtschaftsspionage zur Unterstützung von
Industrie und Handel war der Inhalt eines detaillierten neuen
Berichts, der vor vier Monaten dem Echelon-Ausschuss vorgelegt worden
war. Demnach haben sich die Prioritäten der US-Auslandsaufklärung
dramatisch verändert. Ungefähr 40 Prozent der Anforderungen zur
geheimdienstlichen Aufklärung der USA seien wirtschaftlicher Natur.
Ziel sei es, ein "eingeebnetes Spielfeld" für den US-Außenhandel zu
schaffen. Dazu würden CIA und NSA zur Spionage gegen ausländische
Konkurrenz eingesetzt.
Im Echelon-Ausschuss kommen die Parlamentarier zu dem Ergebnis,
dass NSA-Aktivitäten dieser Form in Europa auch dann nicht legal
sind, wenn es wirklich bewiesen ist, dass Bestechung im Spiel war.
Der Entwurf des Berichts betont: "Von amerikanischer Seite wurde
wiederholt versucht, das Abhören von Telekommunikation mit dem
Vorwurf der Korruption und Bestechung von europäischer Seite zu
rechtfertigen. Die USA seien darauf verwiesen, dass alle EU-Staaten
über funktionierende Strafrechtssysteme verfügen. Liegen
Verdachtsmomente vor, so hat die USA die Strafverfolgung den
Gastländern zu überlassen. Liegen keine Verdachtsmomente vor, so ist
eine Überwachung als unverhältnismäßig einzustufen, folglich
menschenrechtswidrig und daher unzulässig."
Im Dezember 2000 hatte der nicht ständige Untersuchungsausschuss
über das Echelon-Abhörsystem des Europaparlaments vier Studien über
"Abhörkapazitäten - Auswirkungen und Ausnutzung" in Auftrag gegeben.
Drei dieser aktuellen Untersuchungen des Journalisten Duncan Campbell
veröffentlicht TELEPOLIS, Magazin der Netzkultur jetzt mit
Genehmigung des Sekretariats des Ausschusses unter www.telepolis.de.
Link zum Artikel:
   http://www.heise.de/tp/deutsch/
   special/ech/7754/1.html
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für Rückfragen:
Armin Medosch
Redaktion TELEPOLIS
Telefon: 00 44/20/79 23 88 30
Fax: 00 44/20/79 23 88 31
E-Mail: ame@tp.heise.de

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