Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
1000 Euro Schadensersatz für unerlaubte Weitergabe von Bewerberdaten
Wenn Emails an den falschen Adressaten verschickt werden, ist das schon immer peinlich gewesen. In Zeiten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann es für den Verursacher auch teuer werden. Ein Unternehmen hatte aus Versehen Bewerberdaten an einen Dritten weitergemailt und den Bewerber nicht über das Missgeschick informiert. Das Landgericht Darmstadt sah darin einen Datenschutzverstoß und verurteilte das Unternehmen am 26. Mai 2020 zur Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld. (Az. 13 O 244/19). Das Verfahren liegt mittlerweile am Bundesgerichtshof zur Entscheidung. Die Verbraucherkanzlei Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.
Bei Datenschutzverstoß Betroffene schnell informieren
Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Nur beim Schutz der Daten wird oftmals leichtfertig mit den Daten umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Der vorliegende Fall ist ein Hinweis dafür, wie sorgfältig Unternehmen selbst mit Emails umgehen sollten:
- Der Kläger hatte sich über das Portal Xing bei einer Bank um eine Stelle beworben. Bei der Antwort – wieder über das Portal – ging die entsprechende Mail jedoch an einen anderen Xing-Nutzer. In dieser Mail ging es unter anderem auch schon über die Gehaltsvorstellungen. Als die Bank den Fehler bemerkte, schickte sie die Antwort erneut, diesmal an den richtigen Empfänger, den sie zunächst allerdings nicht über den Fehlversand informierte. Das erledigte bereits der Zufallsempfänger. Als die Bewerbung schief ging, fragte der Kläger bei der Bank nach, ob die Mail fehlgeleitet wurde. Als die Bank das zögerlich eingestand, verklagte der Bewerber die Bank auf Schadensersatz wegen des DSGVO-Verstoßes in Höhe von 2500 Euro.
- Das Landgericht Darmstadt gab der Klage in weiten Teilen statt. Der Kläger habe durch die Weiterleitung der E-Mail an einen unbeteiligten Dritten die Kontrolle über seine Bewerbung verloren. Die Informationen hätten einen erheblichen Nachteil für ihn bedeuten können. Vor allem wenn der damalige Arbeitgeber oder die damaligen Kollegen von der Bewerbung erfahren hätten. Dieser potenzielle Schaden habe ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten des Klägers bedeutet Dabei spielte es keine Rolle, ob die Datenschutzverletzung tatsächlich zu einem Schaden geführt hat.
- Dem Gericht missfiel besonders, dass die Bank den Bewerber über das Missgeschick nicht sofort informiert hat. Dies sei eine Verletzung der Pflicht zur Benachrichtigung aus Artikel 34 DSGVO.
- Das Gericht verurteilte die Bank zur Zahlung von 1000 Euro. Da die E-Mail nur einer weiteren Person zugänglich gemacht worden sei und dem Kläger keine weiteren beruflichen und persönlichen Benachteiligungen entstanden seien, hielt das Gericht 1000 Euro Schmerzensgeld für angebracht.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied sich am 22. März 2022 gegen eine Verurteilung (Az.: 13 U 206/20). Das OLG wollte einen genauen Nachweis des Schadens. Das Verfahren ist jetzt am Bundesgerichtshof (BGH) anhängig (Az.: VI ZR 97/22).
Der vorliegende Fall zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer deutlich, dass die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz enorm gestiegen sind. Zwar liegt das Verfahren am BGH, doch mittlerweile setzt sich eine rigorose Rechtsprechung pro Verbraucher durch. Das gilt für alle Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/