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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Hochwasser-Anwalt: Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden? Debatte über Pflicht zur Elementarversicherung

Lahr (ots)

Experten sind sich einig: Starkregen und Überschwemmungen werden auch in Deutschland immer häufiger auftreten. Die Schäden sind enorm. Zwei Milliarden Euro Schaden verzeichnete beispielsweise die deutsche Versicherungswirtschaft durch die Unwetter im Mai und Juni 2024 in Süddeutschland. Die Politik diskutiert eine Pflichtversicherung für sogenannte Elementarschäden. Denn die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung decken nur Schäden durch Feuer, Blitzeinschlag, Frost, Gewitter, Sturm und Hagel ab. Die Elementarschaden-Pflichtversicherung ist derzeit freiwillig. Kommt es zu sogenannten Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben oder Sturzfluten, wie im Ahrtal, wird den unversicherten Betroffenen in der Regel durch den Staat geholfen. Die Hochwasser-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät bei Schwierigkeiten mit Versicherern zur anwaltlichen Beratung im Hochwasserschadens-Online-Check. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht haben den Durchblick im Paragrafen-Dschungel der Versicherungsbedingungen.

Hochwasser stürzt Unversicherte ins große Unglück

Deutschland erlebt derzeit eine erhebliche Hochwasserlage, die zahlreiche Regionen stark betroffen hat. Überschwemmungen und daraus resultierende Schäden an Wohn- und Gewerbeimmobilien sind weit verbreitet. Betroffene stehen vor der Herausforderung, schnell und effizient auf die entstandenen Schäden zu reagieren und notwendige Schritte zur Schadensregulierung einzuleiten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer informiert angesichts der aktuellen Hochwassersituation über wichtige Aspekte rund um Elementarschäden und Versicherungen. Wir wollen Betroffenen wertvolle Hinweise und Unterstützung bieten, um die oft komplexen und stressigen Prozesse der Schadensregulierung zu erleichtern.

Was sind Elementarschäden an Gebäuden und Wohnungen?

Elementarschäden umfassen Schäden, die durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen verursacht werden. Im aktuellen Kontext sind es vor allem Überschwemmungen, die immense Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und persönlichem Eigentum verursachen. Diese Schäden können das Fundament eines Hauses untergraben, Wände und Böden durchweichen und wertvolle Besitztümer zerstören. Die Unterscheidung, ob und wann die Versicherung eintritt, ist oft schwierig zu erkennen. Die anwaltliche Beratung ist daher sehr hilfreich.

Wie sieht der Versicherungsschutz bei Naturgefahren aus?

Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob und in welchem Umfang ihre Versicherung beispielsweise für Hochwasserschäden aufkommt.

  • Standardmäßig schützt die Wohngebäudeversicherung nur vor Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen. Der Basis-Schutz der Hausratversicherung deckt hingegen Schäden durch Wasserrohrbruch, Brand, Einbruch, Sturm und Hagel ab.
  • Um auch bei Naturgefahren wie Überschwemmungen abgesichert zu sein, muss die Hausratversicherung erweitert werden, um solche Gefahren einzuschließen.
  • Hausbesitzer sollten zudem sogenannte Elementarschäden in ihre Wohngebäudeversicherung aufnehmen. Nur mit diesen Zusatzversicherungen sind Immobilien auch gegen Überschwemmungen und Rückstauschäden geschützt.
  • Rückstauschäden sind sehr heikel und ärgerlich: Wenn Wasser von außen in die Ableitungsrohre eindringt und Überschwemmungen in Toiletten, Duschen oder Waschbecken verursacht, sind diese Schäden mit der Elementarversicherung ebenfalls versichert.
  • Die Elementarversicherung deckt auch Schäden durch Lawinen, Schneedruck, Erdrutsche, Erdabsenkungen, Starkregen, Erdbeben und Vulkanausbrüche ab.
  • Wichtig ist, dass Versicherungen, die Elementarschäden abdecken, sowohl die Kosten für die Schadensermittlung als auch für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernehmen müssen. Dazu gehören auch Aufräum- und Abrissarbeiten, Reparaturen und Renovierungen. Im Ernstfall decken diese Versicherungen sogar den Neubau des Hauses oder die Wiederanschaffung von zerstörtem Inventar im Rahmen der Hausratversicherung.

Daher macht es aus Sicht der Hochwasser-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Sinn, eine Elementarversicherung für Gebäude abzuschließen.

Prämie bei Schutz vor Naturgefahren ist vom Risiko abhängig

Doch so einfach ist der Abschluss einer Elementarversicherung für Naturgefahren nicht. Wer in einem sogenannten Risikogebiet lebt, muss eine höhere Prämie zahlen. Ist das Risiko besonders hoch, findet sich nur schwer ein Versicherer, der mögliche Schäden abdeckt. Die Versicherungsbranche hat daher ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen eingeführt. Das ZÜRS-System ist ein Instrument der Versicherungsbranche in Deutschland zur Bewertung des Überschwemmungsrisikos von Immobilien. Dieses System wurde entwickelt, um eine fundierte Einschätzung des Hochwasserrisikos und damit verbundener Schäden zu ermöglichen. Hier ist eine Erklärung der ZÜRS-Zonen:

  1. ZÜRS Zone 1: Diese Zone hat ein sehr geringes Überschwemmungsrisiko. Statistisch gesehen tritt hier eine Überschwemmung seltener als einmal in 200 Jahren auf. Immobilien in dieser Zone sind daher relativ sicher vor Hochwasserereignissen.
  2. ZÜRS Zone 2: Diese Zone weist ein geringes bis mittleres Überschwemmungsrisiko auf. Überschwemmungen treten hier durchschnittlich einmal in 100 bis 200 Jahren auf.
  3. ZÜRS Zone 3: Diese Zone hat ein mittleres bis hohes Überschwemmungsrisiko. Überschwemmungen kommen hier etwa einmal in 10 bis 100 Jahren vor. Versicherungen für Immobilien in dieser Zone sind entsprechend teurer und oft schwieriger zu bekommen.
  4. ZÜRS Zone 4: Diese Zone ist mit einem hohen Überschwemmungsrisiko verbunden. Hier treten Überschwemmungen häufiger als einmal in 10 Jahren auf. Immobilien in dieser Zone sind besonders gefährdet und Versicherungsschutz ist meist nur mit hohen Prämien oder speziellen Bedingungen erhältlich.

Was sollten Versicherte bei Hochwasserschäden unternehmen?

Im Schadensfall ist es für Versicherte entscheidend, die richtigen Schritte zu unternehmen.

  • Wer von einer Flut betroffen ist, sollte sofort handeln - denn das Abwarten kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Obwohl die Verzweiflung bei Hochwasserkatastrophen verständlicherweise groß ist, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und umgehend die zuständige Versicherung über den Schaden zu informieren.
  • Auch Notmaßnahmen zur Schadenminderung sollten ergriffen werden, ohne jedoch dabei die eigene Sicherheit zu gefährden. Denn jeder Betroffene hat gemäß § 254 BGB eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Die Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten, trägt der Versicherte.
  • Ganz wichtig: Hochwasserschäden müssen unverzüglich gemeldet werden, da Versicherungen dafür oft feste Fristen setzen. Idealerweise sollte die Schadensmeldung noch am selben Tag erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
  • Viele Versicherer bieten inzwischen die Möglichkeit, Schäden schnell und unkompliziert online zu melden. Fotos und Videos als Schadensnachweise sind dabei besonders wichtig, da sie der Versicherung eine schnelle Einschätzung aus der Ferne ermöglichen. Oftmals können detaillierte Bilder sogar den Besuch eines Gutachters ersetzen. Hier ist es wichtig, sich Mühe zu geben, um im Nachhinein Schlimmeres zu verhindern.

Hierzu zählen die unverzügliche Meldung des Schadens bei der Versicherung und die umfassende Dokumentation der Schäden durch Fotos und Listen.

Wie sehen häufige Probleme bei der Schadensregulierung aus?

Versicherte stehen häufig vor Herausforderungen bei der Schadensregulierung. Wenn Haus und Hausrat durch eine Flut beschädigt werden, verlassen sich Betroffene oft darauf, dass ihre Versicherung alles regeln wird. Doch eine böse Überraschung kann folgen, wenn die Versicherung die Kosten nicht übernimmt und man auf den Schäden sitzen bleibt.

  • Ablehnungen haben oft verschiedene Gründe. Ein häufiger Grund ist, dass bestimmte Leistungen nicht im Versicherungsumfang enthalten sind, was dem Versicherten nicht bewusst war. Daher ist es wichtig, den Vertrag genau zu kennen und sich vorab zu informieren, ob Risiken wie Starkregen oder Überschwemmungen abgedeckt sind.
  • Ist der Schaden versichert, erhalten Betroffene oft eine Abschlagszahlung als Soforthilfe, bis der Schaden vollständig begutachtet ist. Die Höhe dieser Zahlung variiert je nach Versicherungsumfang und Anbieter.
  • Lange Wartezeiten sind für Versicherte inakzeptabel und sollten klar kommuniziert werden. Ein unnötiger Verzug ist rechtlich nicht erlaubt, und die Versicherung gerät dann in Zahlungsverzug. In solchen Fällen können zusätzliche Kosten, wie Anwaltsgebühren, entstehen, die die Versicherung tragen muss.
  • Unzureichende Dokumentation, verpasste Meldefristen oder Missverständnisse über den Versicherungsschutz können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
  • Wenn die Versicherung ablehnt, den Schaden komplett zu regulieren, hilft die Hochwasser-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den betroffenen Verbrauchern weiter. Anwaltliche Hilfe ist in einem solchen Fall geboten. Die Versicherungen haben gewiefte Experten. Da haben Verbraucher kaum eine Chance ohne Rechtsbeistand.

Naturgefahren: Ist Elementarschaden-Versicherung die Lösung?

Um zukünftigen Hochwasserschäden vorzubeugen, empfehlen wir umfassende Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören bauliche Anpassungen am Haus, der Abschluss einer Elementarversicherung und regelmäßige Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge. Prävention kann helfen, Schäden zu minimieren und den Schutz Ihres Eigentums zu gewährleisten.

Trotzdem bleiben viele Betroffene in potenziellen Risikogebieten ohne eintrittspflichtigen Versicherungen. Viele Versicherungen haben kein Interesse an solchen Kunden. Daher diskutiert die Politik eine Pflichtversicherung von Elementarschäden wie es zum Beispiel in Frankreich vorgeschrieben ist. In Deutschland sind rund 54 Prozent der Gebäude entsprechend versichert. In Frankreich gibt es seit 1982 eine Pflichtversicherung für Elementarschäden, die durchschnittlich 26 Euro pro Jahr kostet.

Die Hochwasser in Süddeutschland haben Schäden in Milliardenhöhe verursacht, allein in Bayern und Baden-Württemberg etwa zwei Milliarden Euro. Trotz der hohen Kosten ist die Versicherungsbranche und Teile der Politik gegen eine Pflichtversicherung. Sie argumentieren, dass sie falsche Sicherheit bieten und wichtige Präventionsmaßnahmen vernachlässigt werden könnten.

Ökonom Marcel Tuhm vom ifo-Institut spricht sich für eine Versicherungspflicht aus, jedoch nicht mit pauschalen Beiträgen, sondern risikoadjustierten Prämien. Besonders bei Neubauten in gefährdeten Regionen sollten die Prämien höher sein.

Welche Unterstützung bieten wir als Hochwasser-Kanzlei an?

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet umfassende Unterstützung für Betroffene von Hochwasserschäden. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht helfen bei der Schadensmeldung, prüfen Versicherungsverträge und setzen sich bei Bedarf rechtlich für die Ansprüche Betroffener ein. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite, um die Rechte der vom Hochwasser geschädigten Verbraucher durchzusetzen. Die Hochwasser-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät bei Schwierigkeiten mit Versicherern zur anwaltlichen Beratung im Hochwasserschadens-Online-Check.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 25 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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