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7C Solarparken AG

EANS-Stimmrechte: COLEXON Energy AG
Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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  Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name:    siehe Mitteilungstext
Sitz:    siehe Mitteilungstext
Staat:   siehe Mitteilungstext
Angaben zum Emittenten:
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Name:    COLEXON Energy AG
Adresse: Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg
Sitz:    Hamburg
Staat:   Deutschland
Die Hegedal ApS, Virum, Dänemark hatte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.08.2010,
unter Korrektur ihrer Mitteilung am 31.08.2010, mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland, ISIN:
DE0005250708, WKN: 525070 am 20.08.2010 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%
und 25% überschritten hat und an diesem Tag 25,39% (das entspricht 4.505.140
Stimmrechten) betragen hat.
23,56% der Stimmrechte (das entspricht 4.181.065 Stimmrechten) waren der Hegedal
ApS gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte wurden
dabei über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG
3% oder mehr betrug, gehalten: DKA Consult A/S, Vagner Holding A/S.
Vor diesem Hintergrund hat uns die Hegedal ApS, Virum, Dänemark am 20.09.2010
ergänzend gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
* Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
* Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Es wird eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichts- und des
Leitungsorgans des Emittenten angestrebt.
* Es wird eine angemessene Änderung der Dividendenpolitik des Emittenten
angestrebt. Darüber hinaus wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
des Emittenten, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung angestrebt.
* Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom
26.08.2010, unter Korrektur ihrer Mitteilung am 31.08.2010, genannten
Stimmrechtsschwellen resultiert aus einer Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22
Abs. 2 WpHG. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden daher weder Fremd- noch
Eigenmittel aufgewendet.
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Die Vagner Holding A/S, Virum, Dänemark hatte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
26.08.2010, unter Korrektur ihrer Mitteilung am 31.08.2010, mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland, ISIN:
DE0005250708, WKN: 525070 am 20.08.2010 die Schwellen von 5%, 10%, 15%, 20% und
25% überschritten hat und an diesem Tag 25,39% (das entspricht 4.505.140
Stimmrechten) betragen hat.
21,19% der Stimmrechte (das entspricht 3.760.280 Stimmrechten) waren der Vagner
Holding A/S gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte
wurden dabei über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der COLEXON
Energy AG 3% oder mehr betrug, gehalten: DKA Consult A/S.
Vor diesem Hintergrund hat uns die Vagner Holding A/S, Virum, Dänemark am
20.09.2010 ergänzend gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
* Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
* Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Es wird eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichts- und des
Leitungsorgans des Emittenten angestrebt.
* Es wird eine angemessene Änderung der Dividendenpolitik des Emittenten
angestrebt. Darüber hinaus wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
des Emittenten, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung angestrebt.
* Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom
26.08.2010, korrigiert am 31.08.2010, genannten Stimmrechtsschwellen resultiert
aus einer Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 WpHG. Für den Erwerb der
Stimmrechte wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
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Ole Vagner, Dänemark hatte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2010, mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland,
ISIN: DE0005250708, WKN: 525070 am 20.08.2010 die Schwellen von 3%, 5%, 10%,
15%, 20% und 25% überschritten hat und an diesem Tag 25,39% (das entspricht
4.505.140 Stimmrechten) betragen hat.
1,83 % der Stimmrechte (das entspricht 324.075 Stimmrechten) waren Herrn Vagner
gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
23,56% der Stimmrechte (das entspricht 4.181.065 Stimmrechten) waren Herrn
Vagner gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte wurden
dabei über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG
3% oder mehr betrug, gehalten: DKA Consult A/S, Vagner Holding A/S.
Vor diesem Hintergrund hat uns die Herr Vagner, Dänemark am 20.09.2010 ergänzend
gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
* Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
* Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Es wird eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichts- und des
Leitungsorgans des Emittenten angestrebt.
* Es wird eine angemessene Änderung der Dividendenpolitik des Emittenten
angestrebt. Darüber hinaus wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
des Emittenten, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung angestrebt.
* Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom
01.09.2010 genannten Stimmrechtsschwellen resultiert aus einer Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 WpHG. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden daher
weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Branche: Energie
ISIN: DE0005250708
WKN: 525070
Index: CDAX, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr

Original-Content von: 7C Solarparken AG, übermittelt durch news aktuell

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