Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte

Rogert & Ulbrich obsiegt in der Oberklasse: Sowohl Porsche als auch Volkswagen wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme verurteilt

15.02.2019 – 11:53

Köln (ots)

Die Landgerichte in Lüneburg und Bochum stellen sich auf die Seite des Verbrauchers.

Das LG Bochum urteilt 4 % Zinsen p.a. auf den Kaufpreis für einen Macan aus, wodurch der Kläger mehr bekommt als er gezahlt hat. Das LG Lüneburg gibt der Klage eines Touareg-Fahrers (Euro 6) statt.

Auch Fahrer von Dieselfahrzeugen der Premiumklasse können sich nun große Hoffnungen machen, dass sie ihr Fahrzeug wegen des Vorhandenseins illegaler Abschalteinrichtungen gegen Rückzahlung des Kaufpreises an den jeweiligen Hersteller zurückgeben können.

Im Falle des im Mai 2015 für 74.098,73 Euro als Neuwagen erworbenen Porsche Macan bejahten die Richter das Vorliegen einer sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller und verurteilten den Stuttgarter Konzern zur Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Betrag von 64.959,70 EUR (Urteil LG Bochum vom 08.02.2019, Az. I-4 O 101/18). Zusätzlich sprachen die Richter dem Kläger noch Zinsen von 4% seit dem Kauf im Mai 2015 auf den Betrag von 64.959,70 zu. Insgesamt fällt der zu zahlende Betrag damit höher aus als der gezahlte Kaufpreis.

In einem anderen Fall vor dem Landgericht Lüneburg ging es um einen Volkswagen Touareg. Diesen hatte der Kläger im Juli 2015 für 56.950,00 EUR als Gebrauchtwagen gekauft. Er bekommt für sein Fahrzeug 48.555,05 EUR (Urteil LG Lüneburg vom 12.02.2019 Az. 9 O 140/18).

In beiden Fällen gingen die Richter von dem Vorliegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung aus.

Beide Gerichte sind davon überzeugt, dass sowohl Porsche als auch Volkswagen über die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte durch Manipulation des Fahrzeugs getäuscht haben. Die Fakten ließen nur den Schluss zu, dass die Kläger die Fahrzeuge bei Kenntnis der Manipulation nicht gekauft hätten.

Nach einhelliger Auffassung beider Gerichte ist dies als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung zu werten. Beweggrund beider Konzerne sei allein die Erzielung eines höheren Gewinns gewesen. Die verantwortlichen Akteure in beiden Häusern hätten vorwerfbar ausgenutzt, dass der Endverbraucher darauf vertraut, dass ein Fahrzeug, das von einem Hersteller für den Verkauf freigegeben wurde, die Zulassungsprüfungen ordnungsgemäß durchlaufen hat und dementsprechend die gesetzlich vorgegebenen Werte ohne Weiteres einhält.

Prof. Dr. Marco Rogert von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich ist überzeugt, dass dies erst der Anfang einer weiteren Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen gegen beide Konzerne sein wird.

Pressekontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
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