Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte

Volkswagen schon wieder zur Rücknahme eines Touareg Euro 6 verurteilt

15.03.2019 – 11:05

Köln (ots)

Die Kölner Kanzlei Rogert und Ulbrich, die seit Beginn des Abgasskandals wegweisende Entscheidungen erstritten hat, kann sich einen weiteren Erfolg in der Premium-Klasse auf die Fahnen schreiben. Nach den sensationellen Erfolgen vor den Landgerichten Lüneburg und Bochum, in denen die Volkswagen AG und die Porsche AG erst kürzlich zur Rücknahme von Fahrzeugen des Typs Touareg Euro 6 (LG Lüneburg Az. 9 O 140/18) und eines Macan Euro 6 (LG Bochum Az. I-4 O 101/18) verurteilt wurden, folgt nun auch das Landgericht Osnabrück der Rechtsansicht der Kölner Rechtsanwälte und verurteilt Volkswagen zur Rücknahme eines Touareg Euro 6 zu einem Betrag von 40.216,29 Euro. Das Gericht fand sehr klare Worte. Da es sich um eine verbotene Abschaltvorrichtung handele, sei die verbaute Software rechtswidrig. Es stützte sich in seinem Urteil auf die Beurteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes, nämlich dass in diesem Modell nicht nur eine sondern gleich zwei verbotenen Abschaltvorrichtungen verbaut seien. Zum einen in Form des sogenannten "Warmlauf-Modus", der vordergründig für eine effizientere Reduzierung der Stickstoffemissionen des Pkw auch bei geringer Betriebstemperatur sorgen solle, jedoch nach den Feststellungen des KBA im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens anspringe, im realen Verkehr hingegen überwiegend nicht aktiviert werde.

Zum anderen in Form der Dosierungsstrategie des zugesetzten AdBlue, die vordergründig der Einhaltung der Anforderungen der Euro 6 - Norm dienen solle, nach den Feststellungen des KBA jedoch im Ergebnis die Nutzung von AdBlue in unzulässiger Weise einschränke, mit entsprechender Verminderung von dessen schadstoffmindernder Wirkung. Dies wurde bislang noch von keinem Gericht so klar festgestellt. Das Verhalten des Konzerns bzw. der verantwortlichen Akteure sei nach Ansicht des Gerichts unzweifelhaft als sittenwidrig zu qualifizieren. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der VW-Konzern in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand im Profitinteresse zentrale gesetzliche Vorschriften ausgehebelt und zugleich seine Kunden getäuscht hat.

Dabei wurden nicht nur einfach gesetzliche Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung des Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und auch gegenüber den Verbrauchern geschaffen, um dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen oder ihn wettbewerbsfähig zu halten, weil dieser entweder nicht über eine Technik verfügte, um die gesetzlichen Abgasvorschriften einzuhalten, oder weil diese aus Gewinnstreben den Einbau der ansonsten notwendigen Vorrichtungen unterließ, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert ordnet das Urteil als weitere Schneise für erfolgreiche 3.0 l TDI-Klagen ein: "Die Luft für VW wird auch im Oberklassesegment immer dünner. Selbst die Fahrzeuge noch sehr neuer Generationen sind mit verbotener Software ausgestattet. Die AD-Blue Manipulation haben die Volumenhersteller in sehr vielen Modellen vorgenommen, so dass das Urteil die Blaupause für eine Vielzahl weiterer erfolgreicher Klagen sein wird."

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Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
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