EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg 2
Störung am Leistungsschalter einer Nachkühlpumpe
Vorläufige Einstufung des Ereignisses in Kategorie N

16.11.2001 – 11:39

Karlsruhe (ots)

Am Samstag, 10. November 2001 wurde bei einer
Begehung im zur Zeit abgeschalteten Block 2 des Kernkraftwerks
Philippsburg auf Grund eines Motorgeräusches in der Schaltanlage
festgestellt, dass ein Speicherantrieb im Leistungsschalter der
laufenden Nachkühlpumpe nicht abschaltete. Diese Störung hatte keinen
Einfluss auf die Funktion der laufenden Nachkühlpumpe. Auch das
Abschalten des Schalters wäre jederzeit möglich gewesen.
Zur Beseitigung der Störung wurde der Leistungsschalter gegen ein
Ersatzteil ausgetauscht. Da die Nachkühlpumpen zu den
Sicherheitssystemen gehören, ist der Austausch von elektronischen
Bauteilen wie des Leistungsschalters meldepflichtig. Die schriftliche
Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgte am Donnerstag, 15. November
2001. Die EnBW stuft das Ereignis in die unterste Kategorie N
(Normalmeldung) und INES-Stufe 0, das heißt von geringer
sicherheitstechnischer Bedeutung ein. Die Bewertung ist vorläufig.
Die öffentliche Mitteilung von Normalmeldungen war in der
Vergangenheit nicht Praxis. Bisher wurde der Landtag von der
Aufsichtsbehörde vierteljährlich darüber unterrichtet. Die EnBW
veröffentlicht diese Normalmeldung, um den Umgang und die Bewertung
von meldepflichtigen Ereignissen transparenter zu gestalten.
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