EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Nachträgliche Auflage für Kernkraftwerk Philippsburg ist rechtswidrig, diskriminierend und gefährdet den Atomkonsens

17.03.2005 – 18:40

Karlsruhe (ots)

Die heute vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium auf
Weisung des Bundesumweltministeriums (BMU) erlassene nachträgliche
Auflage zu Lasten des Kernkraftwerks Philippsburg ist aus Sicht der
EnBW und ihrer Rechtsberater eindeutig rechtswidrig und
diskriminierend. In der Sache gibt es keinen Grund für diese
gravierende Veränderung der Atomaufsicht, die zu massiven
Einschränkungen des Leistungsbetriebes des Kernkraftwerkes führen
kann. Die mit der nachträglichen Auflage - die in ("Biblis-Auflage")
- verbundene Umkehr der Beweislast ist nachweislich weder durch
Fakten noch durch Wortlaut und Geist des Atomgesetzes gedeckt. In
dieser Einschätzung weiß sich die EnBW einig mit dem
baden-württembergischen Wirtschafts- und Umweltministerium.
Die Auflage trifft darüber hinaus genau das Kernkraftwerk, das in
der jüngeren Vergangenheit stets offen und transparent mit neuen
Erkenntnissen zu Sicherheitsfragen umgegangen ist und diese auch
stets öffentlich kommuniziert hat. Die vorbildlichen
Sicherheitsstandards in Philippsburg sind erst unlängst von einer
unabhängigen internationalen Expertengruppe bestätigt und gelobt
worden. Wenn dieses auf optimale Sicherheit gerichtete Verhalten nun
durch die so genannte Biblis-Auflage sanktioniert wird, "wird die
Sicherheitskultur in den Anlagen gewiss nicht gefördert", so Prof.
Dr. Thomas Hartkopf, Technikvorstand der EnBW AG.
Die jetzt erlassene nachträgliche Auflage widerspricht eindeutig
dem 2001 vereinbarten Atomkonsens: "Mit der jetzt erfolgten
nachträglichen Auflage werden genau die Gedankenspiele umgesetzt, die
der heutige Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake
schon 1998 in einem Grünen-internen Papier offenbar mit dem Ziel
einer taktischen Diskriminierung der Kernkraft formuliert hat, die
aber bei den Verhandlungen des Atomkonsenses ausdrücklich nicht in
das Verhandlungsergebnis eingegangen sind. Wir haben den Eindruck,
dass dieses jetzt im Nachhinein klammheimlich über die Auflage
versucht wird", so Hartkopf.
Der vereinbarte Atomkonsens hatte zwei Seiten: Auf der einen Seite
ein klares Mengenlimit für die künftige Erzeugung von Strom aus
Kernenergie - im Gegenzug die politische Garantie für den
diskriminierungsfreien Betrieb, und damit einzelwirtschaftliche wie
auch volkswirtschaftliche Planungssicherheit. Die EnBW hat sich immer
wieder - zuletzt noch mehrfach in dieser Woche - öffentlich zu der
Konsensvereinbarung bekannt. "Das aktuelle Verhalten des BMU -
ausgerechnet prominent vollzogen an einem EnBW-Kernkraftwerk - legt
die Frage nahe, ob die Politik des BMU darauf zielt, die
Geschäftsgrundlage für die Konsensvereinbarung zur Kernenergie zu
zerstören", so Hartkopf.
Die EnBW wird die gebotenen Rechtsmittel ergreifen, um Schaden vom
Unternehmen abzuwenden.

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