Initiative Faktor Lebensqualität
"Hilfsmittelverzeichnis ignoriert Alltagsanforderungen in der Versorgung" Neues Hilfsmittelverzeichnis für Stomaartikel geht an der realen Versorgungspraxis vorbei
11.03.2019|Berlin| Als weit hinter den tatsächlichen Anforderungen zurückbleibend, kritisiert die Initiative "Faktor Lebensqualität" die Überarbeitung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses für Stomaartikel. "Die zusätzlich zu den Produkten zu erbringenden Leistungen sind in keiner Weise ausreichend, um eine qualitative Versorgung zu sichern", sagt Klaus Grunau von der Initiative. "Das Verzeichnis bleibt damit deutlich hinter der realen Versorgungspraxis zurück und ignoriert die tatsächlichen Anforderungen im Alltag der betroffenen Patienten", so Grunau. Er reagierte damit auf die Vorstellung der Überarbeitung und Fortschreibung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) durch den GKV-Spitzenverband Ende Februar.
Schulung für Betroffene wird vernachlässigt
"Die jetzigen Vorgaben erfüllen leider nicht einmal die Mindestanforderungen an die Versorgungsqualität in diesem individuellen, intimen und dienstleistungsintensiven Versorgungsbereich", so Grunau. "Sinnvoll wäre es, Patienten und Angehörige ausführlich zu schulen, damit Betroffene sich möglichst eigenständig versorgen können, so dass ihnen eine weitgehend selbstständige Lebensführung ermöglicht werden kann. Dies würde auch dabei helfen, Komplikationen frühzeitig zu erkennen - zum Wohle des Patienten und in der Folge auch des gesamten Gesundheitssystems", sagt Grunau. "Diese Patienten- und Angehörigenedukation ist im aktuellen Verzeichnis leider nur minimal definiert."
Außerdem fehle eine weitere Qualitätssicherung: "Die im Verzeichnis verwendeten Begriffe wie 'geschulte Fachkraft' werden nicht klar erläutert. Dies sollte aber unbedingt geschehen, um die Anforderungen genau festzulegen", so Grunau von der Initiative.
Das Hilfsmittelverzeichnis (nach § 139 SGB V) muss vom GKV-Spitzenverband regelmäßig fortgeschrieben werden. Es umfasst alle Hilfsmittel, die die Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. In der Produktgruppe 29 sind "Stomaartikel" aufgelistet. Nach der Regulierung im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) 2017 sollen die zum Produkt zugehörigen Dienstleistungen in der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses erfasst werden. Damit erkennt der Gesetzgeber die Bedeutung der Dienstleistung für die Hilfsmittelversorgung an.
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