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Gemeinsam gegen Ächtung!
26. Juli 2021 - Internationaler Wachtturm-Opfer-Gedenktag

Gemeinsam gegen Ächtung! / 26. Juli 2021 - Internationaler Wachtturm-Opfer-Gedenktag
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Dortmund/Zürich/Wien (ots)

Der Verein JZ Help e.V., der sich für Betroffene von Zeugen Jehovas im D/A/CH-Raum einsetzt, und die Zürcher Sektenberatungsstelle infoSekta machen anlässlich des internationalen Gedenktages für die Opfer der Wachtturm-Organisation auf Grund- und Menschenrechtsverletzungen bei den Zeugen Jehovas aufmerksam.

  • Mit der Aktion ÜberLebenswege: Berichte von Ehemaligen, für persönlichen Kontakt mit Auskunftspersonen aus D/A/CH: +49 176 45 93 22 04
  • Mit Online-Aktionen vom 26. Juli bis zum 31. Juli 2021 auf den Websites, Facebook, Twitter, reddit und Instagram
  • Mit der JZ-Help-Standaktion "Gemeinsam gegen Ächtung" am Samstag, 31. Juli 2021 in Dortmund (Platz von Netanya, 11:00-17:00)

Ächtung ist verordnetes Mobbing und verstößt gegen grundlegende Rechte

Die Praxis der Ächtung verletzt die psychische und soziale Integrität der Betroffenen und verstößt gegen grundlegende Rechte - zu diesem Schluss kommt 2019 ein Schweizer Gericht in einem rechtskräftigen Urteil (s. Medienmitteilung vom 8. Juli 2020 S. 3-4 oder Urteil, S. 22-24 und S. 24-26). Ächtung, so das Gericht, könne als verordnetes Mobbing verstanden werden und verletze die persönliche Integrität sowie implizit die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Betroffenen.

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Ausschluss und Ächtung

Getaufte Mitglieder der Zeugen Jehovas, die sich vom Glauben abwenden oder gegen Vorschriften verstoßen, werden aus der Gemeinschaft ausgestoßen. Niemand darf mehr mit ihnen Kontakt pflegen, sie dürfen nicht einmal mehr gegrüßt werden. Das gilt auch für engste Angehörige.

Betroffene verlieren damit oft auf einen Schlag sämtliche Bezugspersonen, auch die ganz nahen: Eltern, Kinder, Geschwister, Partner*innen, Großeltern und Freund*innen. Geächtete Personen erfahren oft von Dritten von der Hochzeit, der Geburt oder dem Tod nächster Angehöriger.

Drohende Ächtung hat zur Folge, dass getaufte Zeugen Jehovas nicht frei sind in der Wahl ihrer Religion oder darin, eine Bluttransfusion zu akzeptieren oder nicht. Ächtung hat also den Charakter einer Nötigung.

Zeugen Jehovas werden ermutigt Kinder mit elf Jahren oder jünger zu taufen. Danach können diese sich nicht mehr frei entscheiden, wie sie leben und woran sie glauben möchten - weil sie sonst oft alle geliebten Menschen verlieren.

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Das Gericht befand zudem, dass auch Kinder von Ächtung betroffen sind, u.a. durch "Liebesentzug". Gerade für Kinder ist diese Form psychischer Gewalt besonders schwerwiegend. Kinder sind auch indirekt von Ächtung betroffen: Etwa wenn sie Geschwister verlieren, die geächtet werden, zu einem geächteten Elternteil nur noch eingeschränkt Kontakt haben können oder mit den "ungläubigen" Großeltern keinen Umgang pflegen dürfen.

Es war Voraussetzung für die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland, dass die Praxis der Ächtung der Zeugen Jehovas nicht die Kernfamilie gefährde. Das ist jedoch der Fall, wie Berichte Betroffener zeigen. Ächtung zerstört Eltern-Kind- und Geschwister-Beziehungen sowie Beziehungen zwischen Ehepartnern. Die Ächtung von Minderjährigen führt immer wieder zu schwersten Krisen von Jugendlichen.

"Subsumiert man die Tatsachenbewertungen des Schweizer Urteils unter das deutsche Recht, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass sich auch die Zeugen Jehovas Deutschland systematisch grundrechtswidrig verhalten. Die religiösen Bestimmungen insb. hinsichtlich der Ächtung auch innerhalb der Kernfamilie, der Begünstigung sexuellen Missbrauchs sowie des faktischen Zwangs zur Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen verletzen die Grundrechte der Gläubigen und ihrer Angehörigen, jedenfalls Art. 2 Absatz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1 und 2 und Art. 6 Abs. 1 GG." Julius Rupprecht (2021), Institut für Weltanschauungsrecht.

Pressekontakt:

JZ Help e.V.
c/o Barbara Kohout
Talweg 9 1/3
86154 Augsburg
+49 176 45 93 22 04
jz.help
info@jz.help

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