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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Clement von Einweglobby instrumentalisiert?

Düsseldorf/Radolfzell (ots)

"Als Instrumentalisierung durch
große Handelskonzerne" versteht Günther Guder, geschäftsführender
Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels,
die heutigen Bemühungen des NRW-Ministerpräsidenten Clement,
gemeinsam mit Vertretern großer Lebensmittelketten die
Mehrweg-Schutzquote auf Basis des bayerischen Vorschlages im
Bundesumweltministerium "herunterzuhandeln".
Wider besseres Wissen setzte Clement seine Glaubwürdigkeit aufs
Spiel, wenn er gemeinsam mit den auf Einweg setzenden
Lebensmittelhandelsketten quasi eine zweite "Lex Aldi" fordere, indem
er
  • eine absolute Mehrweg-Füllmenge von 21,5 Milliarden Liter vertrete, die auf Basis der 1999er-Zahlen eine Absenkung der Quote auf 65 Prozent bedeute (im Gesetz sind 72 Prozent verankert),
  • eine Verschiebung der Sanktionierung der Unterschreitung auf das Jahr 2006/2007 betreibe und damit weitere Senkungen pro Jahr von 1,5 Prozent ermögliche,
  • die erheblichen kartell- und europarechtlichen Vorbehalte für den vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Vertrag und die Strafzahlungen negiere.
Der von Clement so oft beschworene Mittelstand spielt allem
Anschein nach keine Rolle mehr, so Guder. Anders ist die
Entscheidung, maßgeblich betroffene Teile der Getränkewirtschaft wie
den Getränkefachgroßhandel und den Getränke-Einzelhandel überhaupt
nicht in das Gespräch einzubeziehen, laut Guder nicht zu verstehen.
Die allein in Nordrhein-Westfalen ansässigen 700 Betriebe des
Getränkefachgroßhandels mit rund 15 000 Beschäftigten reagierten
ausgesprochen sauer auf dieses Vorgehen. Ein persönliches Gespräch
sei trotz vieler Bemühungen der Mehrwegbefürworter nicht zustande
gekommen. Jetzt werde ein Konzept mit Aldi + Co. vorgeschlagen, das
den derzeitigen Niedergang des Mehrwegsystems nicht zur
beschleunigen, sondern auch legalisieren würde.
Nach wie vor sieht der Bundesverband des Deutschen
Getränkefachgroßhandels zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH) keine Alternative zu der von der Bundesregierung und dem
Bundestag verabschiedeten Novelle mit der generellen
Pflichtbepfandung von ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen.
Die Pflichtpfandregelung sei ökologisch zielführend, im Sinne der
Vertrauensschutzes für getätigte Milliardeninvestitionen und 250 000
Mehrwegarbeitsplätze geboten, vom Wähler gewünscht und auch
ökonomisch vertretbar. Die nordrhein-westfälische Landesregierung
wird daher nach wie vor aufgefordert, am 13.07.2001 die Novelle der
Bundesregierung im Bundesrat zu unterstützen.
KONTAKTADRESSEN:
Günther Guder, 
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Humboldtstr. 7, 
40237 Düsseldorf, 
Tel. mobil: 0172 2424950, 
     0211/683938, 
Fax.: 0211/68 36 02, 
Email:  GFGH_Verbaende@compuserve.com
Jürgen Resch, 
Deutsche Umwelthilfe e.V., 
Güttinger Straße 19, 
78315 Radolfzell
Tel. (0 77 32) 9 99 50, 
Fax. (0 77 32) 99 95-77, 
e-Mail:  info@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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