ARD begrüßt Verfassungsbeschwerde des ZDF
Köln (ots)
Der ARD-Vorsitzende Dr. Thomas Gruber begrüßt die Entscheidung des ZDF von heute (6.3.06), Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages einzulegen. Dass sich das ZDF, so Gruber, ebenso wie die ARD im Oktober 2005, nun auch zum Gang nach Karlsruhe entschlossen habe, sei ein wichtiger Schritt, der zur Klärung einer der bedeutsamsten Grundsatzfragen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland beitragen werde.
Der ARD-Vorsitzende: "Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kernpunkt der Auseinandersetzung ist nicht das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweggesetzt hat. Für die ARD steht im Vordergrund, dass angesichts der grundsätzlichen Bedeutung, die der Integrität des Gebührenfestsetzungsverfahrens zukommt, Klarheit und Rechtssicherheit hergestellt werden muss. Darüber hinaus geht es der ARD um die Sicherung der Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion mit der EU-Kommission wollen wir hier jedes mögliche Missverständnis von vornherein ausschließen. Mehr Rechtsklarheit liegt im Interesse aller Beteiligten. Diese jetzt zusammen mit dem ZDF feststellen zu lassen, stärkt die Position der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt."
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