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Weser-Kurier: Kommentar zum BGH-Urteil zum Unterhalt für die eigenen Eltern

12.02.2014 – 20:56

Bremen (ots)

Eine Mutter kann sieben Kinder ernähren, aber sieben Kinder nicht eine Mutter, heißt es im Volksmund. In Seniorenheimen leben eben nicht nur die Alten einsam, die keine Angehörigen mehr haben. Nach moralischen Maßstäben sind Kinder ihren Eltern etwas schuldig, jedenfalls in einer stabilen Familie. Nach den juristischen Maßstäben des BGH bemisst sich die Schuld daran, wie lange der Vater für seinen Sohn gesorgt hat. Das mag juristisch korrekt sein, nachvollziehbar und richtig. Gerecht ist es nicht.

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