Rheinische Post

Rheinische Post: Gesetzentwurf Betreuungsgeld: Keine Leistung für Kinder von Langzeitarbeitslosen

26.05.2012 – 00:00

Düsseldorf (ots)

Der vom Familienministerium fertig gestellte Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld schließt Hartz-IV-Empfänger von der neuen Leistung aus. Dies bestätigte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt im Interview mit der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). "Die Idee von Hartz IV ist, Menschen unter die Arme zu greifen und sie zur Aufnahme einer Arbeit zu motivieren, deshalb ist eine Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Hartz IV nur konsequent", sagte die CSU-Politikerin. Die ursprüngliche Formulierung im Gesetzestext, dass nur die Eltern das Betreuungsgeld erhalten, die ihre Kinder zur Vorsorgeuntersuchung bringen, wurde wieder gestrichen. "Und das ist auch richtig", betonte Hasselfeldt. Die Vorsorgeuntersuchungen seien richtig und notwendig, hätten aber keinerlei Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld. Der Entwurf für das umstrittene Gesetz zum Betreuungsgeld soll am Dienstag nach Pfingsten den Ministerien zur Ressortabstimmung vorgelegt werden. Am 6. Juni soll ihn das Bundeskabinett verabschieden.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original content of: Rheinische Post, transmitted by news aktuell

Places in this release
More stories: Rheinische Post
More stories: Rheinische Post