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Rheinische Post: Kommentar: Strafzins und Werbung

10.11.2014 – 20:04

Düsseldorf (ots)

Natürlich handelt eine Bank, die bei der Zentralbank eine Geldaufbewahrungsgebühr zahlen muss, rational, wenn sie das Gleiche vom Kunden verlangt. Wer Banken anklagt, weil sie Strafzinsen erheben, hat keine Ahnung von Ökonomie. Deshalb ist es nicht nachzuvollziehen, dass Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon solche Praxis gleich für alle Sparkassen ausschließt. Das mag aus seiner Sicht wünschenswert sein - die Realität ist eine andere: Fahrenschon ist Interessenvertreter, nicht Chef aller Sparkassen. Jede handelt für sich. Wer das anders sieht, ist blauäugig. Das ist Fahrenschon nicht, und deshalb darf sein Wort als Marketing im Sinne der Sparkassen verstanden werden. Wie überhaupt der Verzicht auf Strafzinsen Imagewerbung sein kann, was wiederum auch Teil der ökonomischen Vernunft wäre. Unabhängig davon sei dem Sparer gesagt: Wenn er genug Flexibilität besitzt, im Zweifel die Bank zu wechseln, kann er zumindest den realen Wertverlust minimieren. Tut er das nicht, darf er nicht klagen. Wer Wettbewerb will, muss auch seinen Teil dazu beitragen.

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