ors0536: Die Deutsche Bahn AG zu Schadensersatzklagen der Opfer von Eschede
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Berlin (ors) -
Zum Zivilprozess von sechs Hinterbliebenen des Unglücks von Eschede am Berliner Landgericht nimmt die Deutsche Bahn Stellung:
O-Ton (ors05361) Margret Suckale, Leiterin Recht Deutsche Bahn AG
Wenn immer wieder behauptet wird, die Bahn habe die Opfer von Eschede mit einem Betrag von 30.000 Mark abgespeist, so ist diese Behauptung schlichtweg falsch. Die Bahn hat bis zum heutigen Tag 45 Mio Mark an Schadensersatz an die Opfer geleistet. Dabei handelt es sich um Heilungskosten, um Entschädigung für Berufsunfall aber auch um Unterhaltsverpflichtungen.
O-Ton (ors05362) Dr. Rainer Büsken, Rechtsanwalt für die Deutsche Bahn AG
Die Bahn hat wenige Tage nach dem Unfall entschieden einen Ombudsmann zu gewinnen, um die Interessen der Geschädigten und Opfer optimal zu vertreten. Herr Prof. Krasney hat einen Fonds zur Verfügung gestellt bekommen, in Höhe von fünf Millionen DM, um diese Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehörte insbesondere eine umfangreiche psychosoziale Betreuung der Verletzten und Hinterbliebenen, die umfassend in 16 verschiedenen Gruppen durch Psychologen betreut wurden.
O-Ton (ors05363) Dr. Rainer Büsken, Rechtsanwalt für die Deutsche Bahn AG
Es ist seit ca. einem Jahr eine Klage in den USA durch den Anwalt der Kläger angekündigt, bis heute aber nicht zugestellt. Wird sind hierauf vorbereitet und gehen davon aus, dass diese Klage nicht erfolgversprechend ist.
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