Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt: Europawahl 2004: Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigung spätestens bis zum 23. Mai 2004

19.05.2004 – 08:00

Wiesbaden (ots)

Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass alle
Wahlberechtigten spätestens bis zum 23. Mai 2004 eine
Wahlbenachrichtigung erhalten, auf der auch das Wahllokal angegeben
ist, in dem sie am 13. Juni 2004 ihre Stimme abgeben können.
Die Teilnahme an der Europawahl 2004 setzt grundsätzlich die
Eintragung in ein Wählerverzeichnis voraus. Im Wählerverzeichnis sind
alle Wahlberechtigten eines Wahlbezirks zusammengefasst. Alle
Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 9. Mai 2004,
bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren,
werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen.
Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeindebehörden fünf Tage,
und zwar in der Zeit vom 24. bis einschließlich 28. Mai 2004 für
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Bürgerinnen und
Bürger, die bis zum 23. Mai 2004 keine Wahlbenachrichtigung erhalten
haben, aber der Meinung sind, dennoch wahlberechtigt zu sein, sollten
sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in
Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz-Christoph Herbertz,
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
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