Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Selbsthilfe des Nachbarn
Er bestellte einen Fachmann zum Rückschnitt der grenzübergreifenden Bäume

30.06.2014 – 09:00

Berlin (ots)

   Ein Grundstückseigentümer hatte alles versucht, was man nur 
versuchen kann, um seinen Nachbarn zum Beschneiden der über die 
gemeinsame Grenze herausragenden Bäume zu bewegen. Er nahm mehrfach 
mündlich Kontakt auf, er stellte seine Forderungen schriftlich. Doch 
nichts geschah, der Betroffene reagierte einfach nicht. Die Äste an 
der 100 Meter langen gemeinsamen Grundstücksgrenze ragten zum Teil 
bis sieben Meter herüber und sorgten für einen starken Nadel- und 
Laubbefall. Schließlich wollte der Geschädigte nicht länger warten. 
Er bestellte einen professionellen Baumdienst, der die Arbeiten zum 
Preis von über 6.000 Euro vornahm. Die Rechnung sandte er an den 
widerspenstigen Eigentümer der Bäume. Nach Auskunft des Infodienstes 
Recht und Steuern der LBS musste der Betroffene für die Arbeiten 
aufkommen. Der Nachbar habe ihn durch den Auftrag an die Firma von 
einer Verbindlichkeit befreit, die eigentlich ihn betroffen habe. 
Wegen der Höhe des Betrages hatte das Gericht keine Bedenken, das sei
angemessen. 

   (Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 3 U 631/13)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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