Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Hunde ohne Leine
Mietvertrag des Tierhalters durfte fristlos gekündigt werden

02.11.2020 – 09:00

Berlin (ots)

Er hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen. Außerdem waren nach wiederholten Zuwiderhandlungen mehrere Abmahnungen an den Mann gerichtet worden. Als er diese Praxis dann trotzdem fortsetzte, war eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Die Hunde waren - ohne Leine - auf dem Grundstück unterwegs gewesen, zu dem sogar ein Kinderspielplatz gehörte. Die Richter erkannten hier durch mehrere Gerichtsinstanzen hindurch eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 328/19)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original content of: Bundesgesch�ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), transmitted by news aktuell

Places in this release
More stories: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
More stories: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)