Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Gemeinsame Erklärung von INSM-Botschafterinnen Silvana Koch-Mehrin und Dagmar Schipanski: "Das Antidiskriminierungsgesetz ist frauenfeindlich"
11.03.2005 – 14:54
Erfurt / Brüssel (ots) - In einer gemeinsamen Erklärung warnen die INSM-Botschafterinnen Dr. Silvana Koch-Mehrin, Vorsitzende der FDP-Gruppe im Europaparlament, und Professor Dagmar Schipanski (CDU), Landtagspräsidentin in Thüringen und CDU-Präsidiumsmitglied, vor schwerwiegenden Nachteilen für Frauen durch das geplante Antidiskriminierungsgesetz. "In seiner vorliegenden Form darf dieses Gesetz in Deutschland nicht in Kraft treten", erklärten die beiden Politikerinnen im Namen der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Das Antidiskriminierungsgesetz sei "frauenfeindlich". Denn es verschlechtere die beruflichen Chancen von Frauen, die es vor Diskriminierung zu schützen vorgebe.
"Tatsächlich, so Koch-Mehrin und Schipanski in ihrer gemeinsamen Erklärung, "werden viele Arbeitgeber Frauen in Einstellungsverfahren erst gar nicht mehr in die engere Auswahl nehmen, um unzumutbare Prozessrisiken zu vermeiden für den Fall, dass sie sich am Ende doch für einen männlichen Bewerber entscheiden." Dies sei eine verständliche und absehbare Abwehrreaktion, denn drohende Schadensersatzzahlungen könnten je nach Höhe für klein- und mittelständische Betriebe sogar Existenz bedrohend sein.
"Es macht keinen Sinn, gleichsam durch Strafandrohung per Gesetz mehr Arbeitgeber-Akzeptanz für Frauen im Beruf gewinnen zu wollen" , erklärten die Politikerinnen und verwiesen auf eine jüngst in der INSM-Studie "Vision D." veröffentliche Umfrage (IW Köln, 2004) unter 859 Unternehmen. 39 Prozent der Unternehmen hatten danach angegeben, aus Furcht vor langwierigen Arbeitsgerichtsverfahren schon auf Einstellungen verzichtet zu haben. "Wir dürfen diese Angstschwelle nicht noch weiter erhöhen", meinten Koch-Mehrin und Schipanski.
Problematisch ist Ihrer Meinung nach für die Unternehmen vor allem die Beweislastumkehr. Nicht eine Klägerin müsse die Diskriminierung zum Beispiel in einem Einstellungsverfahren nachweisen, sondern das Unternehmen müsse beweisen, dass es alles getan hat, um unfaire Behandlungen zu vermeiden. Den Betrieben entstünden dadurch auch ohne Prozesse hohe Kosten. Schließlich müssten sie künftig ihre personalpolitischen Entscheidungen gerichtsverwertbar dokumentieren, um beispielsweise gegen Klagen abgelehnter Stellenbewerberinnen gewappnet zu sein.
"Das Gesetz", so Dagmar Schipanski, "wird Brot für viele Anwälte bringen, nicht aber mehr Frauen ins Brot." Das Angebot an öffentlich ausgeschriebenen Arbeitsplätze werde unter dem Verdikt eines Antidiskriminierungsgesetzes sinken. Denn viele Jobs würden dann unter der Hand vermittelt. "Dass manche in Berlin das EU-Soll übererfüllen wollen, schafft mehr Probleme für Frauen in Deutschland als gelöst werden", warnt Silvana Koch-Mehrin.
Koch-Mehrin und Schipanski machten deutlich, dass Deutschland großen Nachholbedarf bei der Beschäftigung von Frauen habe. Im Vergleich zu Schweden weise Deutschland bei Frauen im Haupterwerbsalter von 25 bis 54 Jahren eine Beschäftigungslücke von 1,1 Millionen auf, erklärten sie unter Berufung auf die INSM.Studie "Vision D.". Mehr weibliche Erwerbsbeteiligung sei jedoch nicht durch die Sanktionsandrohung eines Antidiskriminierungsgesetzes zu beheben, sondern nur vor allem durch verbesserte Rahmenbedingungen, die die Berufstätigkeit von Frauen ermöglichen. In diesem Zusammenhang sprachen sich Schipanski und Koch-Mehrin für eine Ausweitung der Angebote zur Kinderbetreuung und das verstärkte Angebot flexibler Beschäftigungsformen aus.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist eine überparteiliche Reformbewegung von Bürgern, Unternehmen und Verbänden für mehr Wettbewerb und Arbeitsplätze in Deutschland. www.insm.de
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