Arbeitgeberverband HessenChemie

Tarifpartner in der Chemie brauchen und wollen keine gesetzliche Öffnungsklauseln
1. Wiesbadener Gespräche über die Zukunft des Flächentarifvertrages

23.03.2005 – 13:10

Wiesbaden (ots)

Der Flächentarifvertrag ist in der
aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion Gegenstand von
Kontroversen und Kritik. "Es wird der Eindruck erweckt, dass es in
Deutschland nur inflexible Tarifverträge gibt, die keinen
betrieblichen Spielraum bieten" wundert sich Axel Schack,
Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes HessenChemie. Dass dies
in der chemischen Industrie nicht der Fall ist, wurde anlässlich der
1. Wiesbadener Gespräche zur Sozialpolitik von den Vertretern der
Chemie-Sozialpartner betont. Die Wiesbadener Gespräche zur
Sozialpolitik des Arbeitgeberverbandes HessenChemie finden in Zukunft
einmal jährlich in Wiesbaden statt. Sie greifen wichtige Fragen der
Tarif- und Sozialpolitik auf.
Gemeinsam mit Betriebspraktikern, renommierten Wissenschaftlern
unterschiedlicher Disziplinen sowie Vertretern von Verbänden und der
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) wurde die
Frage diskutiert, ob es sich beim Flächentarifvertrag um ein
Zukunfts- oder um ein Auslaufmodell handelt. Dabei wurden die
Flexibilisierungsinstrumente der chemischen Industrie als
richtungsweisend hervorgehoben. Diese reichen von
beschäftigungssichernden Rahmenregelungen, wie zum Beispiel einem
Entgeltkorridor, über Flexibilisierungsmöglichkeiten der Arbeitszeit
bis hin zu Regelungen der Altersvorsorge.
Die tariflichen Öffnungsklauseln in einzelnen Branchen sind nach
Auffassung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch jedoch
nicht ausreichend, um die Gesamtproblematik zu bewältigen. Er fordert
in seinem Vortrag und im Vorwort zum Tagungsband vielmehr eine Reform
des Tarifvertragsrechtes. Die Chemietarifvertragspartner wenden sich
vor allem gegen eine Verlagerung der Zuständigkeiten auf die Ebene
der Betriebsräte, wie sie von CDU/CSU und FDP gefordert wird. 
Eine Abweichung vom Tarifvertrag dürfe nicht vom Abstimmungsverhalten
der jeweiligen Belegschaft abhängig gemacht werden. "Hier besteht die
große Gefahr, dass die Tarifauseinandersetzung in die Betriebe
verlagert wird. Wir können uns das in den Unternehmen nicht leisten.
Gesetzliche Öffnungsklauseln helfen uns nicht weiter", erläutert Karl
Hans Caprano, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes HessenChemie und
Mittelständler vor über 200 Gästen aus Politik, Wirtschaft, Justiz,
Gewerkschaft und Medien. Er machte in seinem Beitrag zudem deutlich,
dass nur die Zustimmungserfordernis der Tarifvertragsparteien eine
kontrollierte Nutzung der Flexibilisierungsinstrumente garantiert und
zugleich eine praxisorientierte Weiterentwicklung der
Flächentarifverträge ermöglicht. "Die Sozialpartnerschaft und die
Entwicklung unserer Flexi-Instumente hat sich bewährt. 1973 wurde in
unserer Branche der letzte Arbeitskampf geführt. Seit dieser Zeit
haben wir gemeinsam mit der IG BCE Vereinbarungen getroffen, die auch
Modell für andere Bereiche waren," erklärte Caprano abschließend.

Pressekontakt:

Arbeitgeberverband Chemie und
verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.
Jürgen Funk, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Abraham-Lincoln-Straße 24, 65189 Wiesbaden
Tel: 0611 / 7106-49,
Fax: 0611 / 7106-66,
E-Mail: funk@hessenchemie.de

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