Märkische Oderzeitung

Märkische Oderzeitung: "Cicero"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

27.02.2007 – 17:24

Frankfurt/Oder (ots)

Nach dem Karlsruher "Cicero"-Urteil geht es
nicht weiter an, ersatzweise den Redakteur zu belangen, nur weil der 
behördliche "Verräter" nicht zu finden ist. Damit ist 
journalistisches Fehlverhalten nicht gedeckt. Zudem muss jeder 
Publizist auch künftig prüfen, ob und was er veröffentlicht, wenn ihm
"Geheimmaterial" zugesteckt worden ist. Das kann im Konflikt mit 
Sicherheitsinteressen des Staates stehen, das auch nicht immer hinten
anstehen darf. In jedem Fall bedeutet das Karlsruher Urteil ein 
Stoppsignal für staatliche Aktivitäten, Durchsuchungen bei der Presse
vorzunehmen, nur um Informanten zu ermitteln. Es ist ein Meilenstein 
für die Pressefreiheit.

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