Neue Osnabrücker Zeitung

Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Mord
Jugendstrafrecht
Sicherungsverwahrung

09.03.2010 – 22:00

Osnabrück (ots)

Auf dünnem Eis
Die Bundesregierung hat sich mit den Vorschriften zur 
Sicherungsverwahrung für junge Schwerkriminelle juristisch auf dünnes
Eis begeben. Die Gefahr, darauf einzubrechen, ist mit dem Urteil des 
Bundesgerichtshofs nicht gebannt.
Denn im Jugendstrafrecht hat sich die Grundregel bewährt, dass 
Erziehung und Resozialisierung im Mittelpunkt stehen. Dieses Prinzip 
wird eingeschränkt, wenn junge Menschen auf Dauer eingesperrt 
bleiben.
Das soll zwar nur für schwere Fälle gelten, in denen die 
Rückfallgefahr des Inhaftierten besonders hoch ist. Doch genau hier 
liegt das Kernproblem: Gerade bei jungen Leuten mitten in der 
Persönlichkeitsentwicklung ist die Gefahrenprognose überaus 
schwierig. Gutachter und Richter stellt sie vor noch größere Probleme
als bei Erwachsenen. Gut möglich also, dass das 
Bundesverfassungsgericht oder der Europäische 
Menschenrechtsgerichtshof deshalb bald einen noch engeren 
Anwendungsbereich der Vorschriften fordern.
Natürlich muss ein Sexualmörder wie im Fall von Daniel I. nach 
seiner Strafe weggesperrt bleiben, solange er als gefährlich gilt. 
Damit es aber wirklich nur die absoluten Härtefälle wie ihn trifft, 
sollte die Justizministerin ihre angekündigte Reform der 
Sicherungsverwahrung mit Fingerspitzengefühl zügig angehen. Es gilt, 
dabei die Verantwortung für mögliche Opfer zuerst im Blick zu haben, 
ohne aber die Grundsätze des Rechtsstaats zu vergessen.

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Telefon: 0541/310 207

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