Emissionen senken, Effizienz steigern - mit einem neuen Kaminofen
Frankfurt am Main (ots)
Schärfere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid
Seit dem 22. März 2010 ist sie in Kraft: die 1. BImSchV in ihrer neuen Fassung. Und seitdem steht fest, was der Gesetzgeber von den Besitzern älterer Feuerstätten verlangt: Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung - falls der Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin die Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhält. Bis Ende 2013 ist dem Schornsteinfeger gegenüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen; dieser kann auch durch eine Messung des Schornsteinfegers vor Ort erfolgen. Ein Jahr später wird sonst abgeschaltet.
Wenn eine Feuerstätte schon 30 oder 40 Jahre läuft, sollte über eine Modernisierung oder den Austausch ohnehin nachgedacht werden. Die Verbrennungstechnik hat in der Zwischenzeit große Fortschritte erzielt. Nicht nur das Emissionsverhalten, auch ihr Wirkungsgrad - und somit der Brennstoffverbrauch - haben sich seitdem deutlich verbessert. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam.
"Ich empfehle den Besitzern älterer Feuerstätten, bereits jetzt über einen Austausch nachzudenken", rät Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI. "Es verhält sich ja so ähnlich wie mit Autos oder Kühlschränken - auch sie entsprechen irgendwann nicht mehr dem Stand der Technik, wobei die Produktzyklen hier noch kürzer sind. Mit einem modernen Kaminofen, der ein veraltetes Gerät ersetzt, lassen sich Feinstaub und Schadstoffe um bis zu 85 Prozent reduzieren. Zudem ist der Wirkungsgrad viel höher, sodass sich ein Austausch in jedem Fall lohnt."
Online-Datenbank der Hersteller gibt Auskunft
Detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Modell liefert eine Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat und die im Internet unter www.ratgeber-ofen.de für jeden frei zugänglich ist. Die Datenbank informiert darüber, ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe die Emissionsgrenzen einhält und welchen Wirkungsgrad sie erzielt. Wenn das Gerät für eine umweltgerechte Verbrennung positiv gekennzeichnet ist, gilt das auch als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger gilt. Falls nicht, ist für ältere Geräte am 31. Dezember 2014 Schluss.
Weitere Informationen im Internet unter www.ratgeber-ofen.de
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