Hahn Rechtsanwälte führt Pilotklage gegen Gründungskommanditistin der KanAm USA XXII
Stuttgart (ots)
Hahn Rechtsanwälte hat jetzt eine erste Klage beim Landgericht München I gegen die KanAm Grundbesitz GmbH eingereicht. Sie ist unter anderem Gründungskommanditistin bei den geschlossenen Immobilienfonds KanAm XXII Limited Partnership und KanAm Real Estate Partners I L.P. Beide haben in das US-amerikanische Projekt "Meadowlands Xanadu" investiert. Dieses große Einkaufs- und Erlebniszentrum, das inzwischen in "American Dream Medowlands" umbenannt wurde, hat sich als "Fass ohne Boden" entpuppt, mit entsprechenden Konsequenzen: Anleger des KanAm XXII Limited Partnership stehen - abgesehen von bereits gezahlten Ausschüttungen - vor dem Totalverlust.
Die KanAm Grundbesitz GmbH wird nun im Rahmen einer Pilotklage für die KanAm USA XXII auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne in Anspruch genommen. Nach Einschätzung von Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte, die dieses Verfahren führt, lassen sich insbesondere Schadensersatzansprüche aus vorvertraglichem Aufklärungsverschulden begründen. "In diesen Fällen", so Brockmann weiter, "lassen sich zudem oftmals akzeptable Vergleichslösungen mit den beratenden Banken erreichen". Hahn Rechtsanwälte hat bereits für mehrere Mandanten Vergleiche mit verschiedenen Banken abschließen können. Dabei kommt den Anlegern insbesondere die Rechtsprechung zu den verschwiegenen Kick-Back-Zahlungen (Provisionen) zur Hilfe.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Fon: +49-711-18567500
Fax: +49-711-1856749500
E-Mail:petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell