Einbruch-Diebstahl: Kaufbelege und Fotos von Wertsachen erleichtern die Erstattung
R+V-Infocenter: Wertvolle Gegenstände dokumentieren
Wiesbaden (ots)
Wohnung durchwühlt, Armbanduhr und Spiegelreflexkamera gestohlen, Bargeld weg: Mehr als 140.000 Mal im Jahr schlagen Einbrecher in Deutschland zu - Tendenz steigend. Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt normalerweise eine finanzielle Entschädigung. Voraussetzung: Der Bestohlene kann beweisen, dass er die entwendeten Wertsachen besessen hat. "Wenn er beispielsweise einen Kassenbon vorlegt, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert", so Hanna Harsche, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V-Versicherung. Sie rät zudem, Wertsachen zu fotografieren, um einen zusätzlichen Nachweis zu haben.
Dabei ist es wichtig, Fotos, Quittungen und Kassenbons an einem sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen aufzubewahren - ohne Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. "Wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen", warnt R+V-Expertin Harsche.
Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen ist der Versicherte in der Beweispflicht. "Wer dafür keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen", empfiehlt Hanna Harsche. Bei Münzen oder Schmuck hilft ein Gang zum Juwelier, den Wert von alten Möbeln, Bildern oder Porzellan können Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wer Originalbelege oder Kopien bei Verwandten oder im Bankschließfach hinterlegt, sichert sich auch für den Brandfall ab. - Bei besonders teuren Gegenständen springt die Versicherung oftmals nur ein, wenn diese im Tresor lagen. Wer keinen Tresor hat, kann auch ein Bankschließfach nutzen. - Rechnungen für Wertgegenstände immer aufheben, auch wenn die Garantie abgelaufen ist. - Apps für Smartphones und Tablets fotografieren Kassenzettel ab, scannen den Barcode und speichern alle wichtigen Informationen. - Vorsicht bei Bargeld: Zwar deckt die Hausratversicherung auch den Diebstahl von Bargeld ab, das nicht im Tresor liegt - allerdings nur bis etwa 1.500 Euro. Das ist abhängig vom Versicherungsvertrag.
Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-122
g.winter@arts-others.de
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell